Informationen zur Gemeindeneugliederung zum 1. Juli 2018

Informationen zur Gemeindeneugliederung zum 1. Juli 2018

Mit Wirkung zum 1. Juli 2018 erfolgt die Eingliederung der Gemeinde Ilmtal in die Stadt Stadtilm. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Gemeinde Ilmtal sind ab dem 02.07.2018 der Verwaltung Stadtilm bzw. dem Bauhof Stadtilm angegliedert.

Allgemeine Informationen:
Die Gemeindeverwaltung Ilmtal ist ab Mittwoch, dem 27.06.2018 umzugsbedingt nicht mehr zu erreichen. Das Ordnungsamt der Stadt Stadtilm ist aufgrund einer Schulungsmaßnahme am 04.07.2018 geschlossen.

Beachten Sie bitte ab dem 02.07.2018 unseren neuen Organisationsplan:


Wir möchten den Bürgerinnen und den Bürgern der bisherigen Gemeinde Ilmtal folgende Informationen geben:

1. Adressänderungen
Bei Behörden und öffentlichen Stellen, die im Rahmen der Vorschriften des Bundesmeldegesetzes (BMG) zu informieren sind, erfolgt die Meldung der neuen Adresse unmittelbar durch das Einwohnermeldeamt der Stadt Stadtilm. Hierzu zählen:

das Bundeszentralamt für Steuern
die Katholische und Evangelische Kirche (sofern Konfessionszugehörigkeit vorliegt)
das Kraftfahrtbundesamt (KBA)
die Deutsche Rentenversicherung

Weiter wird die Stadt Stadtilm im Rahmen der Adressänderung

die Feuerwehr, Polizei und Rettungsdienste
das Finanzamt
das Grundbuchamt
das Katasteramt
den Abfallwirtschaftsbetrieb und
den Wasser-, Abwasserzweckverband

über die Adressänderung unmittelbar unterrichten. Diese Datenübermittlungen erfolgt kostenfrei.

Alle nicht durch die Stadt Stadtilm automatisch benachrichtigten Behörden und öffentlichen Stellen, private Stellen sowie Vertragspartner sollten zeitnah von den Bürgerinnen und Bürgern selbst über die Änderung der Anschrift unterrichtet werden.

2. Umschreibungen von Pass-, Ausweis-, Fahrzeugdokumenten
ACHTUNG! Beachten Sie bitte, dass eine Adressänderung erst ab dem 10.07.2018 technisch möglich ist!!!
Neben den allgemeinen Informationen zur Adressänderung müssen alle Bürgerinnen und Bürger der neuen Ortsteile, unabhängig, ob es künftig für ihre Straße eine Straßenumbenennung geben wird oder nicht, ihre Anschrift auf den behördlichen Pass-, Ausweis- und Fahrzeugdokumenten unverzüglich ändern lassen.

Personalausweis: Die notwendige Adressänderung (Adressaufkleber auf der Rückseite) erfolgt kostenlos und kann im Einwohnermeldeamt im Rathaus der Stadt Stadtilm durchgeführt werden.

Reisepass: Eine Umschreibung der Wohnortangabe ist nicht zwingend erforderlich. Sollte die Änderung gewünscht sein, so kann diese kostenfrei im Einwohnermeldeamt im Rathaus der Stadt Stadtilm erfolgen.

Kfz-Zulassung: Die Änderung der Fahrzeughalterdaten sind nach § 13 Abs. 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) der Kfz-Zulassungsbehörde des Ilm-Kreises zum Zweck der Berichtigung der Fahrzeugregister und der Zulassungsbescheinigung unter Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) unverzüglich mitzuteilen. Die Berichtigung der Halterdaten ist in der Regel kostenpflichtig. Aufgrund des Beschlusses des Kreistages des Ilm-Kreises vom 29.07.2018 entstehen für die Berichtigung der Halterdaten und Ausstellen der Zulassungsbescheinigung Teil 1 keine Gebühr. Grundlage für die Änderung der Fahrzeugdokumente bildet für die Kfz-Zulassungsbehörde der bereits geänderte Personalausweis (alternativ gültiger Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung).

Die Vorlage der Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief) ist nicht erforderlich! Die Kfz-Zulassungsbehörde wird bis zum 31.12.2019 keine Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen unterlassener Berichtigung der Halterdaten einleiten, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Gemeindeeingliederung stehen.

Die Berichtigung sollte daher erst nach Adressänderung des Personalausweises erfolgen und kann im Landratsamt Ilm-Kreis an folgenden Stellen zu den dort geltenden Öffnungszeiten vorgenommen werden:

Landratsamt Ilm-Kreis
Kfz-Zulassungsbehörde
Ichtershäuser Straße 31
99310 Arnstadt

Führerschein: Im Zusammenhang mit dem Führerschein müssen keine Änderungen vorgenommen werden, da eine Anschrift auf diesem nicht mehr vorhanden ist. Die Information zur Änderung der Adresse erfolgt an das KBA im automatisierten Verfahren durch die Meldebehörde.

3. Änderung von Gewerbedokumenten (Gewerbemeldungen)
Gewerbemeldung: 
Die Vorschriften zur Gewerbeordnung (GewO) sehen eine Änderung von Gewerbemeldungen bzw. von vorhandenen gewerblichen Erlaubnissen für das stehende Gewerbe im Zusammenhang mit einer Adressänderung im Rahmen von Gemeindeeingliederungen nicht vor. Wird dennoch durch den Gewerbetreibenden eine Gewerbemeldung mit aktuellen Adressangaben benötigt, so kann diese im Rahmen einer freiwilligen Gewerbeummeldung ausgestellt werden. Die Kosten für eine freiwillige Gewerbeummeldung belaufen sich auf 15,00 €.

Reisegewerbekarten: Auf der Reisegewerbekarte ist die aktuelle Anschrift des Reisegewerbetreibenden amtlich eingetragen. Ändert sich diese, so ist eine entsprechende behördliche Änderung vorzunehmen. Die Änderung der Anschrift erfolgt kostenfrei.

Adressänderungen auf den Gewerbedokumenten erfolgen bei der

Unteren Gewerbebehörde des Ilm-Kreises
Ichtershäuser Straße 31
99310 Arnstadt

4. Straßenumbenennung
Entsprechend § 5 Absatz 3 Thüringer Kommunalordnung sind in einem Gemeindegebiet gleich lautende Bezeichnungen von Straßen, Wegen, Plätzen und Brücken unzulässig. Die gf. erforderlichen Änderungen von Straßennamen im gesamten neuen Stadtgebiet werden nicht unverzüglich zum 01.07.2018 erfolgen, sondern zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt.

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