Aufgaben des Stadtrates

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Der Stadtrat fasst Beschlüsse über die Aufgaben des eigenen Wirkungskreises der Stadt, soweit er nicht die Beschlussfassung auf einen beschließenden Ausschuss übertragen hat oder der Bürgermeister zuständig ist.

Er handelt im Sinne der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO). Zu den beschließenden Aufgaben des eigenen Wirkungskreises der Stadt Stadtilm zählen insbesondere:

  • die harmonische Gestaltung der Stadtentwicklung unter Beachtung der Belange von Umwelt und Naturschutz, Denkmalschutz sowie Wirtschaft und Gewerbe,
  • die Bauleitplanung,
  • die Sicherung und Förderung eines bedarfsgerechten öffentlichen Angebotes an Bildungs- und Kinderbetreuungseinrichtungen,
  • die Entwicklung der Freizeit- und Erholungseinrichtungen sowie des kulturellen und sportlichen Lebens,
  • die gesundheitliche und soziale Betreuung,
  • die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sauberkeit,
  • das Bestattungswesen,
  • den Brandschutz.

Die Stadtratsmitglieder entscheiden über die Entwicklung der Stadt und der 21 Ortsteile, z. B. Investitionen in öffentliche Projekte (z.B. Bau- und Sanierungsarbeiten), Erlass von Satzungen oder auch die Festsetzung von Gebühren und Entgelten. Satzungen sind Gesetze auf Gemeindeebene. Darin sind grundsätzliche Dinge geregelt, die die Bürger betreffen. Die wichtigste Satzung, die der Stadtrat beschließen muss, ist die Haushaltssatzung. Darin werden die in einem Kalenderjahr erwarteten Ausgaben und Einnahmen aufgeführt.