Sportlerehrung 2015 und Ehrung verdienter Persönlichkeiten

Sportlerehrung 2015 und Ehrung verdienter Persönlichkeiten

Für die Sportler- und Ehrenamtsehrung der Stadt Stadtilm für die Saison 2013/2014 können ab sofort Vorschläge nach den Bedingungen der Sportförderrichtlinie eingereicht werden. Die Vorschläge sind bis zum 15. Februar 2015 an die Stadtverwaltung Stadtilm, Herrn Hofmann, mit folgenden Daten zu übersenden: Name, Geburtsdatum, Wohnanschrift, Grund der Ehrung, Verein.

Auszug aus der Sportförderrichtlinie
III. Richtlinien der Stadt Stadtilm für die Verleihung von Auszeichnungen für hervorragende Leistungen auf dem Gebiet des Sports.
Die Stadt Stadtilm verleiht alljährlich in Anerkennung hervorragender sportlicher Leistungen einen Ehrenpreis. Die zu ehrenden Sportler müssen die nachstehend aufgeführten Bedingungen erfüllen:

a) aktive Einzelsportler
1. Platz 1 bis 10 bei Olympischen Spielen, Welt- oder Europameisterschaften (mit Qualifikation);
2. Platz 1 bis 6 bei einer Deutschen Meisterschaft ( mit Qualifikation);
Platz 1 bis 3 bei einer Deutschen Meisterschaft (ohne Qualifikation);
Platz 1 bis 3 bei einer Landesmeisterschaft (mit Qualifikation);
Platz 1 bei einer Landesmeisterschaft (ohne Qualifikation);
bzw. eine entsprechende Platzierung bei einer von einem Fachverband im Lande Thüringen am höchsten ausgeschriebenen Meisterschaft, sofern dieser Verband keine Landesmeisterschaften ausrichtet;
3. Erster Einsatz in der Nationalmannschaft oder in einer Landesauswahl (sogenannte Thüringenauswahl);
4. Erwerb des Sportabzeichens in Gold mit der Zahl „15“, „20“, „25“ usw..

b) Mannschaftssport
Die unter a) 1. bis 3. aufgeführten Bedingungen haben auch für Mannschaften Gültigkeit.
Der Sport-, Kultur- und Tourismusausschuss behält sich vor, auf Vorschlag für hervorragende Leistungen, die nicht den Richtlinien entsprechen, aber qualitativ den Anforderungen unter a) 1. bis 3. vergleichbar sind, z.B. der Aufstieg von Jugend – oder Seniorenmannschaften in bestimmte Leistungsklassen, ebenfalls zu ehren.

c) Ehrung verdienter Persönlichkeiten
Die Stadt Stadtilm ehrt Persönlichkeiten, die sich durch ihre Arbeit in den Sport- und Turnvereinen ausgezeichnet oder in besonderer Weise um die Forderung des Sports in der Stadt Stadtilm verdient gemacht haben. Es können jährlich nur 2 Persönlichkeiten geehrt werden.

d) Zusatzbestimmungen
Haben ein Sportler oder eine Mannschaft mehrere zu einer Ehrung berechtigte Leistungen errungen, so wird eine Ehrung für den höchsten Erfolg vorgenommen. Vorschlagsberechtigt sind alle Sportvereine sowie die Schulen.

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