Am 21. April 2021 hat der Bundestag die sogenannte Bundes-Notbremse beschlossen. Damit werden die bisherigen Thüringer Regelungen durch neue Bundesregeln abgelöst. Sie sehen bundesweit einheitliche Schritte bei Überschreitung bestimmter Inzidenzwerte (100 und 165) vor. Ab Montag, 26. April 2021, hat die neue Regelung direkte Auswirkungen auf den Kindergartenbetrieb in Stadtilm. Bitte beachten Sie dazu auch die aktuellen Informationen auf der Internetseite des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport.
Aktuelle Informationen und Formulare
Bescheinigung des Arbeitsgebers zur Notbetreuung: Liegt bereits eine Bescheinigung des Arbeitgebers vom Januar 2021 in unserer Einrichtung vor, muss diese nur durch Ihre Unterschrift in der Einrichtung bestätigt werden. Sie benötigen keine neue Bescheinigung.
Formular Antrag auf Notbetreuung