Nutzungsbedingungen für Hotspots der Stadt Stadtilm

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Nutzungsbedingungen des WLAN Gastzugangs

I. Vertragspartner
Vertragspartner ist die Stadt Stadtilm (im Folgenden „Hotspot-Betreiber“ genannt) und der Nutzer als WLAN-Nutzer (im Folgenden „Nutzer“ genannt).

II. Vertragszweck
Die Aufgabe des Hotspots besteht darin, dem Nutzer einen einfachen (aber wie nachfolgend unter VI. beschrieben beschränkten) Zugang zum Internet zu ermöglichen. Die vorliegenden Nutzungsbedingungen regeln in Verbindung mit dem Telekommunikationsgesetz (TKG) die Inanspruchnahme des Hotspots des Hotspot-Betreibers durch den Nutzer.

III. Zustandekommen des Hotspot-Nutzungsvertrages
Der Vertrag bezüglich der Hotspot-Nutzung zwischen dem Hotspot-Betreiber und dem Nutzer kommt dadurch zustande, dass der Nutzer das Pflichtfeld „Akzeptieren“ durch Anklicken aktiviert. Erst danach ist eine Nutzung des Internets über den Hotspot für den Nutzer möglich. Der Nutzer kann jederzeit durch einfaches Trennen der Verbindung zum Hotspot die aktuelle Internetsitzung unterbrechen und im Rahmen der zeitlichen Gültigkeit später fortsetzen.

IV. Datenschutz
Bei Benutzung des Gastzuganges werden die IP-Adresse, MAC Adresse und der Gerätename für 6 Monate gespeichert. Diese werden zurückgesetzt.

V. Nutzungsvoraussetzungen
Die zur Nutzung des Hotspot-Dienstes erforderliche Hardware (insbesondere ein WLAN-fähiges Endgerät) und Software stellt der Nutzer selbst bereit.

VI. Leistungen des Hotspot-Betreibers
Der Nutzer erhält nach Akzeptieren der Nutzungsbedingungen über WLAN einen Internetzugang.

Die Vermittlung des Internetzugangs über den Hotspot des Hotspot-Betreibers wird als Dienstleistung des Hotspot-Betreibers im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten angeboten. Zeitweilige Störungen etwa aufgrund höherer Gewalt, Wartungsmaßnahmen o.ä können nicht ausgeschlossen werden. Der Hotspot-Betreiber garantiert aus technischen Gründen keine bestimmte Übertragungsgeschwindigkeit.

Der Hotspot-Betreiber ist berechtigt, einen Content-Filter einzusetzen, der den Zugang zu bestimmten Internetseiten blockiert. Beim Aufruf einer solchen Seite wird der Nutzer durch einen entsprechenden Hinweis hierauf aufmerksam gemacht. Eine Pflicht, bestimmte Internetdienste, Webseiten, Kommunikationskanäle etc. zu sperren, besteht jedoch nicht.

VII. Haftung des Hotspot-Betreibers
Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Nutzer selbst verantwortlich. Besucht der Nutzer kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere:

1. Das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten nutzen.

2. Keine urheberrechtlichen geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen.

3. Die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten.

4. Keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten.

5. Das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und / oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen.

6. Es ist ausdrücklich untersagt Filesharing-Webseiten zu besuchen, insbesondere Musik- und/oder Film Downloads über das Internet zu starten.

Der Nutzer stellt den Betreiber des Hotspots von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Nutzer und/oder auf einem Verstoß gegen vorliegende Vereinbarung beruhen. Dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängender Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Nutzer oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Betreiber des Hotspots auf diesem Umstand hin.

VIII. Pflichten und Obliegenheiten des Nutzers

1. Unverschlüsselte Übertragung
Der nach der Anmeldung durch den Nutzer vermittelte Datenverkehr zwischen dem Hotspot und dem Endgerät des Nutzers wird unverschlüsselt übertragen. Es ist deshalb möglich, dass Dritte die übertragenen Daten einsehen und/oder auf diese zugreifen können. Der Nutzer trägt die Verantwortung für den Schutz (z. B. durch eine geeignete Firewall, Virenschutz, regelmäßige Datensicherung etc.) und die Verschlüsselung (z. B. HTTPS, VPN) seiner Daten.

2. Missbräuchliche Nutzung des Hotspots durch den Nutzer
Der Hotspot-Betreiber tritt als neutraler technischer Vermittler auf und hat auf die vermittelten Inhalte keinen Einfluss. Der Nutzer ist selbst für die Internetinhalte, die er über den Hotspot abruft und/ oder verbreitet bzw. öffentlich zugänglich macht, verantwortlich. Eine inhaltliche Überwachung durch den Hotspot-Betreiber erfolgt nicht.

Der Nutzer verpflichtet sich, den Hotspot nicht missbräuchlich zu nutzen. Als missbräuchliche Nutzung des Hotspots gilt insbesondere:
Die Verletzung von Urheber- und sonstigen Rechten Dritter, insbesondere die rechtsverletzende Nutzung von sog. Peer-to-Peer-Netzwerken bzw. ,,Internettauschbörsen‘‘ (,,illegales Filesharing‘‘), Die Verarbeitung und öffentliche Zugänglichmachung von schädigenden und/oder rechtswidrigen Inhalten, einschließlich des Versands von unverlangten Massen-E-Mails, (sog. ,,Spamming‘‘) und Viren. Das Übermitteln von sittenwidrigen, belästigenden oder anderweitig unerlaubten Inhalten, deren Einstellen in das Internet oder das Hinweisen auf solche Inhalte im Internet, das Eindringen in fremde Datennetze sowie der Versuch des Eindringens in fremde Datennetze (sog. ,,Hacking‘‘), das Benutzen von Anwendungen oder Einrichtungen, die zu Störungen/Veränderungen an der physikalischen oder logischen Struktur der Hotspot-Server des Hotspot-Betreibers, des Hotspot-Netzes des Hotspot-Betreibers oder andere Netze führen oder führen können.

Verletzt der Nutzer die Nutzungsbedingungen, kann der Hotspot-Betreiber den Nutzer dauerhaft sperren.

Stadtverwaltung Stadtilm