Heiraten

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Standesamt Stadtilm

Anforderung von Urkunden: Über unseren Onlinedienst können Sie Eheurkunden, Geburtsurkunden, Lebenspartnerschaftsurkunden und Sterbeurkunden anfordern. Bitte beachten Sie die hinterlegten Hinweise!

Anforderung von Geburtsurkunde
Anforderung von Eheurkunde
Anforderung von Sterbeurkunde
Anforderung von Lebenspartnerschaftsurkunde

Standesamt Stadtilm
Sagen Sie: „Ja – Ich will“

Das Trauzimmer des Standesamtes Stadtilm befindet sich im historischen Rathaus und eignet sich für Hochzeitsgesellschaften mit 20 Personen.

Der erste „amtliche Schritt“ auf dem Weg in die Ehe bzw. die Lebenspartnerschaft ist die förmliche Anmeldung bei dem Standesamt, in dessen Bezirk mindestens einer der Verlobten wohnt.

Eheschließungen sind grundsätzlich Montag bis Freitag möglich. Wir möchten jedoch versuchen, Ihnen Ihren Wunschtermin zu ermöglichen. Dazu ist die persönliche Absprache mit dem Standesbeamten unerlässlich.

Sie sollten sich frühzeitig bei uns melden. Haben Sie keinen bestimmten Wunschtermin, gibt es häufig auch kurzfristig freie Termine. Die Eheschließung müssen Sie persönlich bei dem Standesamt anmelden, in dessen Zuständigkeitsbereich Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben. Bei der Anmeldung der Eheschließung werden folgende Ehevoraussetzungen geprüft. Die Anmeldung der Eheschließung kann frühestens sechs Monate vor der beabsichtigten Eheschließung erfolgen. Merkblatt für die Anmelduung zur Eheschließung

Grundsätzlich können Sie von Montag bis Freitag heiraten.

Zwangsläufig haben die Angebote für Eheschließungen außerhalb der regulären Bürozeiten einen höheren Preis. Wünschen Sie eine Extraleistung, so bitten wir um Verständnis, dass wir die zusätzlich entstehenden Kosten an Sie weiter geben müssen.

Ganz individuell werden Wünsche der Zeremonie nach Text und Musik erfüllt. Gemeinsam können wir diesen schönsten Tag des Lebens mit Ihnen vorbereiten. Wir freuen uns auf Sie!

Voraussetzungen für eine Eheschließung:
Beide Partner sollten persönlich erscheinen. Ist eine/r verhindert, so hat er/sie eine schriftliche Einverständniserklärung abzugeben. Vollmacht Anmeldung Eheschließung
Kann aus wichtigem Grund keiner der beiden Heiratswilligen die Anmeldung vornehmen, so können sie die Eheschließung auch durch eine/n Vertreter/in anmelden. Dann ist von beiden Verlobten je eine separate Einverständniserklärung erforderlich.

An wen muss ich mich wenden?
An das Standesamt Ihres Wohnsitzes bzw. Ihres gewöhnlichen Aufenthaltes.

Hinweis: Die Ehe kann in jedem beliebigen Standesamt unabhängig vom Wohnort geschlossen werden. In diesem Fall ist die Anmeldung der Eheschließung jedoch auch beim Standesamt des Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts vorzunehmen.

Welche Unterlagen werden benötigt?
Auskünfte zu den erforderlichen Unterlagen für die Anmeldung der Eheschließung und nähere Informationen zur Durchführung der Eheschließung erfragen Sie bitte in einem persönlichen Gespräch auf dem Standesamt, da diese in einzelnen Fällen sehr unterschiedlich sein können.

Welche Gebühren fallen an?
Anmeldung der Eheschließung und Prüfung der Ehevoraussetzungen 50,00 €

Vornahme der Eheschließung
in den Amtsräumen des Standesamtes:
– während der allgemeinen Öffnungszeit des Standesamtes: 20,00 Euro
– außerhalb der allgemeinen Öffnungszeit des Standesamts: 70,00 Euro

Zuschlag für die Vornahme der Eheschließung bei einem anderen als dem für die Anmeldung zuständigen Standesamt: 40,00 Euro

Alle Informationen sind ohne Gewähr auf Vollständigkeit und Richtigkeit.

Standesamt der Stadt Stadtilm
Leitende Standesbeamte
Telefon 03629 668834
eMail standesamt@stadtilm.de