Information zur Europawahl am 09.06.2024
Information für Unionsbürger
Vom 6. bis 9. Juni 2024 findet in der Europäischen Union die zehnte Direktwahl des Europäischen Parlaments statt, in Deutschland am Sonntag, dem 9. Juni 2024.
Unionsbürger aus anderen Mitgliedstaaten, die in Deutschland wohnen, können entweder in ihrem Herkunfts-Mitgliedstaat oder in ihrem Wohnsitz-Mitgliedstaat Deutschland an der Europawahl teilnehmen. Jeder darf aber nur einmal wählen.
Für die Wahlteilnahme in Deutschland müssen Sie sich in das Wählerverzeichnis Ihrer deutschen Wohnsitz-Gemeinde eintragen lassen. Sie erhalten dann auch in Zukunft automatisch hier Ihre Wahlbenachrichtigung für die künftigen Europawahlen.
Für die Eintragung in das Wählerverzeichnis müssen Sie bei der Stadtverwaltung Stadtilm, Meldestelle bis spätestens zum 19. Mai 2024 (Sonntag) einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Den Antrag können Sie auch per Post folgende Adresse senden:
Stadtverwaltung Stadtilm
Meldestelle
Straße der Einheit 1
99326 Stadtilm
Das Formular und ein Merkblatt erhalten Sie unter: www.bundeswahlleiter.de/europawahlen/2024/informationen-waehler/unionsbuerger.html
Weitere Informationen zur Wahlteilnahme erhalten Sie in allen Amtssprachen der EU unter: www.bmi.bund.de/europeans-vote-in-germany
Die elektronische Beantragung von Briefwahlunterlagen ist möglich. Die Online-Beantragung Briefwahlunterlagen kann über die Seite https://www.wahlschein.de/IWS/start.do?mb=16070048 erfolgen.
Information für Deutsche im Ausland
Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, bezeichnet man als Auslandsdeutsche. Sie werden nicht automatisch in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen Auslandsdeutsche an Europawahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.
Der Antrag kann auf folgender Seite heruntergeladen werden:
https://www.bundeswahlleiterin.de/europawahlen/2024/informationen-waehler/deutsche-im-ausland.html
Der ausgefüllte Antrag muss an die Gemeinde gesendet werden, wo Deutsche ohne Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland vor ihrem Fortzug zuletzt gemeldet waren.
Ehemalige Stadtilmer Bürger schicken den Antrag bitte an die
Stadtverwaltung Stadtilm
Meldestelle
Straße der Einheit 1
999326 Stadtilm
Hinweis:
Deutsche, die sich vorübergehend – zum Beispiel während eines Urlaubs – im Ausland aufhalten und nach wie vor in Deutschland gemeldet sind, werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis ihrer Gemeinde eingetragen. Sie können ihr Wahlrecht durch Briefwahl ausüben.
Weitere Information des Bundeswahlleiters erhalten Sie unter folgenden Link https://www.bundeswahlleiterin.de/europawahlen/2024.html