12 Mio. Euro Soforthilfe für Landwirtschaft und Gartenbau können beantragt werden
Ab Donnerstag (9. April) können die Corona-Soforthilfen für Unternehmen der Landwirtschaft, des Gartenbaus, der Fischerei sowie für Forstbetriebe bei der Thüringer Aufbaubank (TAB) beantragt werden. Thüringens Landwirtschaftsminister Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff: „Ich habe die Corona-Soforthilferichtlinie für die Landwirtschaft in Kraft gesetzt. Wie im Bereich der gewerblichen Wirtschaft können nun auch die Land- und Forstwirte sowie Fischereibetriebe und der Gartenbau eine Soforthilfe bei der Thüringer Aufbaubank beantragen. Mit dieser Soforthilfe bis zu 30.000 Euro unterstützen wir unkompliziert Betriebe, vor allem im ländlichen Raum, die durch die Pandemie wirtschaftlich betroffen sind.“
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