Aktuelle Lage Ilm-Kreis, Verstärkte Kontrollen zu Ostern

LRA Ilm-Kreis Mit Stand Dienstag, 7. April 2020, sind dem Gesundheitsamt 97 bestätigte Fälle einer Coronavirus-Infektion bekannt. In den Ilm-Kreis-Kliniken werden fünf bestätigte Fälle isoliert behandelt, einer intensivmedizinisch. Fünf Verdachtsfälle werden ebenso isoliert behandelt, davon einer intensivmedizinisch. Die Ergebnisse der Abstriche stehen dort noch aus. Ebenso stehen noch die Befunde von 27 Tests in Neustadt aus. Das Gesundheitsamt hat die Betroffenen angehalten, sich weiter im häuslichen Umfeld aufzuhalten.

Bis zum 7. April 2020 hat das Ordnungsamt des Landkreises als Zentrale Bußgeldstelle schon 54 Verfahren einleiten müssen, drei davon gegen Gastronomie-Betriebe. Auch zu Ostern werden die Ordnungsämter der Gemeinden und Städte sowie die Polizei verstärkt kontrollieren.

An den Osterfeiertagen treffen sich traditionsgemäß Familie und Freunde, um diese Feiertage gemeinsam zu begehen. Für viele gehört auch der Osterausflug oder der Besuch der Familie zur Tradition. „In Zeiten der Coronavirus-Pandemie müssen solche Zusammenkünfte jedoch unterbleiben. Das sollte jedem Bürger und jeder Bürgerin bewusst sein. Durch die Kontaktsperren, die für soziale Distanz sorgen, verringert sich das Risiko, sich selbst und andere mit dem gefährlichen Coronavirus anzustecken. Das Virus kennt keine Feiertage“, so die Landrätin Petra Enders.

Die Osterfeiertage stehen vor der Tür und die Meteorologen sagen schönes Wetter voraus. Natürlich lädt das zu Osterspaziergängen ein. Doch das Coronavirus kennt keine Feiertage. Die Kontaktsperren und das Verbot von Menschenansammlungen gelten auch über die Osterfeiertage. Das Land hat einen neuen, verschärften Bußgeldkatalog aufgelegt für Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz. „Durch die Kontrollen der Ordnungsämter und der Polizei im Landkreis wissen wir leider, dass es immer noch Personen gibt, die den Ernst der Lage nicht erkannt haben oder erkennen wollen und sich bewusst über die geltenden Einschränkungen hinwegsetzen“, berichtet Landrätin Petra Enders.

Das Gewerbeamt sowie das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landratsamtes, die Ordnungsämter der Städte und Gemeinden und vor allem die Polizei kontrollieren die Einhaltung der Beschränkungen zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie. Auch an den Feiertagen. Bis 7. April 2020 wurden bereits 54 Bescheide erstellt, drei davon gegen Gaststätten.

„Festgestellte Verstöße werden in der Zentralen Bußgeldstelle des Landratsamtes bearbeitet. Ergibt sich ein Anfangsverdacht für eine Straftat – etwa ein Verstoß gegen Quarantänebestimmungen – wird der Vorgang der Staatsanwaltschaft zur Entscheidung vorgelegt“, erklärt Petra Enders. Auch im Ilm-Kreis greift seit 3. April 2020 der neue Bußgeldkatalog des Landes, aufgesetzt von der obersten Gesundheitsbehörde in Thüringen, dem Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie. Er sieht empfindliche Geldstrafen bei Verstößen gegen die Verordnungen des Landes vor. Sie reichen von 60 Euro pro Peron bei Überschreiten der zugelassenen Personenzahl, bis hin zu 5000 Euro für geöffnete Gastronomie-Betriebe.

Jeder Verstoß wird zeitnah geahndet. Die jetzt geltenden Bußgelder liegen in vielen Bereichen weit höher als bisher gehabt. Das Infektionsschutzgesetz sieht für entsprechende Verstöße Geldbußen bis zu 25.000 Euro vor, im Falle von Straftaten wie Verstöße gegen Quarantäneanordnungen sind Haft bis zu fünf Jahren oder Geldstrafen möglich.

„Und das ist es nicht wert, an Ostern sich und andere in Gefahr einer Ansteckung zu bringen.“ Die Kontrollen werden auch über die Osterfeiertage fortgesetzt. Insbesondere wird es Kontrollen zur Einhaltung des Verbotes von Menschansammlungen und Kontaktsperren sowie zur Einhaltung des Betriebsverbotes für Gaststätten geben.

„Wir bitten deshalb darum: Im Interesse der Eindämmung des Coronavirus sollten die Verbote zwingend eingehalten werden.“

Bußgeldkatalog des Landes Thüringen

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