Allgemeinverfügung Ilm-Kreis

Keine Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen
Thüringen Die Thüringer Landesregierung hat sich auf eine Verschärfung der Auflagen für öffentliche Veranstaltungen verständigt. Demnach sind Veranstaltungen und Menschenansammlungen mit 50 und mehr Personen ab sofort zu untersagen bzw. aufzulösen. Verstöße müssen zur sofortigen Auflösung der Veranstaltung bzw. Menschenansammlung führen. Für Veranstaltungen mit weniger als 50 Personen sind restriktive Auflagen zu verhängen. Der Veranstalter hat zu prüfen, ob die Veranstaltung notwendig ist und trotz des Infektionsrisikos durchgeführt werden kann. Der entsprechende Erlass an die Landkreise und kreisfreien Städte wurde gestern Abend fertiggestellt. Er gilt zunächst bis zum 10. April 2020.

Ilm-Kreis Liebe Bürgerinnen und Bürger des Ilm-Kreises,
die aktuelle Entwicklung bezüglich der Corona-Infektion, den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation und des Robert-Koch-Institutes, sehe ich mich veranlasst, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.
Diese Maßnahmen greifen in das gesellschaftliche Leben ein, sie dienen aber dem Schutz von Leib und Leben und werden der jeweils aktuellen Situation angepasst.
Alle Informationen werden wir Ihnen zur Verfügung stellen. Sie sind aus der Homepage des Ilm-Kreises und als Aushänge zu finden.
Die Allgemeinverfügungen treten ab Samstag, dem 14.03.2020 um 0:00 Uhr in Kraft und gelten vorerst bis zum Dienstag, dem 21.04.2020.
Ich bitte um Ihr Verständnis.
Petra Enders
Landrätin

Allgemeinverfügung 1 (PDF, 2,1 MB)

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