Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Ilm-Kreises (AIK) als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger für Abfälle aus privaten Haushalten bietet über die Stadt Stadtilm im Frühjahr 2017 erneut die Annahme von Baum- und Strauchschnitt an.
Die Annahme erfolgt zu folgenden 2 Terminen auf der freien Betonfläche der Stadt Stadtilm im Gewerbegebiet Lohmühlenweg, gegenüber CBR,
am Samstag 01.04.17 von 9.00 bis 12.00 Uhr und am Dienstag 11.04.2017 von 15.00 bis 18.00 Uhr.
Angenommen werden nur haushaltsübliche Kleinmengen von bis 1 m³ je Anlieferung an unbelastetem Baum- und Strauchschnitt aus privaten Haushalten. Es darf nur Baum- und Strauchschnitt abgegeben werden und kein Kompost oder sonstiger Müll, auch keine Sackware!!!
Der Baum- und Strauchschnitt darf auch nur max. 20 cm Durchmesser und eine Länge von max. 150 cm besitzen. Die Anlieferer müssen darüber hinaus an die öffentliche Abfallentsorgung des Ilm-Kreises angeschlossen sein.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin und appellieren auch an die Vernunft der Bürger, sich an die Anlieferzeiten und alle Vorgaben zu halten. Widerrechtlich und außerhalb der Öffnungszeiten abgelagertes Material wird als Ordnungswidrigkeit verfolgt und zur Anzeige gebracht!
Die Satzung der Stadt Stadtilm über das Vermieten des stadteigenen Shredders ist von dieser Regelung nicht betroffen und behält weiter ihre Gültigkeit.
Bau- und Ordnungsamt