Beschluss des Stadtrates der Stadt Stadtilm zur öffentlichen Auslegung eines Bebauungsplans gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Stadtrat billigte in seiner Sitzung am 18.05.2021 den ausgearbeiteten Entwurf des Bebauungsplans „Aufhebungsverfahren Quartier Innenstadt“ für das Plangebiet in der Fassung vom 07.05.2021 mit der Begründung gleichen Datums und beschloss, den Entwurf des Bebauungsplans mit der Begründung und dem Umweltbericht nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.Der Bebauungsplan mit Begründung und Umweltbericht liegt im Rathaus Stadtilm, Straße der Einheit 1, 99326 Stadtilm, Zimmer 109 während der allgemeinen Dienstzeit vom 02.08.2021-02.09.2021 aus:
Montag 09:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 16:00 Uhr
Dienstag 09:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 17:00 Uhr
Mittwoch 09:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 16:00 Uhr
Donnerstag 09:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 16:00 Uhr
Freitag 09:00 Uhr – 12:00 Uhr
Während der Auslegungsfrist können Anregungen vorgebracht werden, verspätet abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach §47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden werden parallel gemäß § 4a Abs. 2 BauGB von der öffentlichen Auslegung benachrichtigt.
Petermann
Bürgermeister
3_013-20 Entwurf Plan M500 E 01 07.05.20214.1
4.2_1.Seite_ITA_Gutacht.Stllgn.Prognose Schallimmi.G1024_11_22.08.2011
4.3_ungültig_Verpfl.erkl.Beurteilungspegel_10.04.20127_Flurkarte
4_Begründung zum Entwurf Plan E01_07.05.2021
5_Umweltbericht Entwurf Plan E01_07.05.2021
6_Anlage 1 zur Begr. Liste Auswirkungen 07.05.2021