Die neue Thüringer Rechtsverordnung – Einfach erklärt!

Die neue Thüringer Rechtsverordnung – Einfach erklärt!
Wer bestimmt was man darf und was verboten ist?
Das Land Thüringen hat am 13. Mai 2020 eine neue Verordnung für alle Bürgerinnen und Bürger in Thüringen beschlossen.
Wie lange gelten die Regelungen der Verordnung?
Diese Verordnung ist gültig bis zum 05. Juni 2020.
Darf ich privat jemanden zu Hause besuchen?
Der Besuch einer Person in der Wohnung ist möglich mit Einhaltung des Mindestabstandes. Es gilt immer noch, die Kontakte auf ein Minimum zu reduzieren.
Gibt es Lockerungen für Familienfeiern?
Die Kontakteinschränkungen gelten. Es ist höchstens möglich, dass zwei Haushalte zusammen sein können.
Können Gaststätten und Cafés wieder öffnen?
Ab dem 15. Mai. Sie müssen dafür sorgen, dass die Hygienevorschriften eingehalten werden, z.B. 1,5m Abstand.
Und wie ist es bei Übernachtungsangeboten auch zu touristischen Zwecken?
Unter Beachtung der Infektionsschutzregeln ist auch das ab dem 15. Mai wieder möglich.
Ab wann können öffentliche Veranstaltungen wie zum Beispiel Kirmes, Stadtfeste oder Sportveranstaltungen durchgeführt werden?
Ab dem 31. August können solche Veranstaltungen wieder stattfi nden. Wer vorher eine Veranstaltung durchführen möchte, muss einen Antrag beim zuständigen Ordnungsamt stellen.
Wie verhält es sich mit Vereinstreffen, Vereinssport oder dem Besuch im Fitnessstudio?
Ab 01. Juni können Fitnessstudios, Vereins-, Sport- und Freizeiteinrichtungen in geschlossenen Räumen wieder genutzt werden, Reha und Gesundheitssport ist jetzt schon möglich. Der Vereinssport im Freien ist möglich. Voraussetzung ist die Einhaltung der geltenden Hygieneschutzmaßnahmen.
Wann kann ich wieder in die Schwimmhalle oder Sauna gehen?
Bis zum 05. Juni bleiben Hallenbäder, Saunen und Thermen geschlossen.
Dürfen Freibäder wieder besucht werden?
Ab dem 01. Juni dürfen Freibäder wieder öffnen.
Ist ein Kinobesuch möglich?
Kinos, Diskotheken und Bordelle bleiben weiterhin geschlossen.
Dürfen Handwerker in meinem Haushalt Arbeiten verrichten?
Handwerkerleistungen dürfen unter Einhaltung der Hygienevorschriften in Privathaushalten erbracht werden.
Was gibt zur Mund-Nasen-Schutzpflicht zu sagen?
Seit dem 24. April ist beim Einkaufen und im ÖPNV das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung Pflicht.
Sind Blutspenden weiterhin möglich?
Blutspenden sind möglich, aber Personen mit Atemwegserkrankungen sind abzuweisen.
Sind Versammlungen zulässig?
Versammlungen sind zulässig, sofern die Infektionsschutzregeln eingehalten werden. Versammlungen sind vorher beim Landratsamt anzuzeigen.
Welche Strafen drohen bei Verstößen?
Es gilt der Thüringer Bußgeldkatalog Corona vom 03. April 2020
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