Digitale Beantragung des UBS jetzt möglich

Vor Beginn einer Ausbildung oder Beschäftigung müssen sich Jugendliche gemäß Jugendarbeitsschutzgesetz einer ärztlichen Unter­suchung unterziehen. Durch diese Untersuchung wird festgestellt, ob sie den Anforderungen der Tätigkeit körperlich gewachsen sind. Jugendliche dürfen nicht mit Arbeiten beschäftigt werden, die ihre Gesundheit und Entwicklung gefährden könnten.

Für diese Untersuchung benötigen die Jugendlichen einen Untersuchungsberechtigungsschein (UBS) mit UBS-ID sowie einen Erhebungsbogen. Nur damit ist die ärztliche Untersuchung möglich. Diese Unterlagen legen sie in der Arztpraxis vor.

Der Antrag auf Ausstellung eines externer LinkUntersuchungsberechtigungsscheins mit ID kann seit Januar 2025 online gestellt werden. Vor der Nutzung des Onlinedienstes wird empfohlen, die AusweisApp2 herunterzuladen und ein Konto bei der BundID einzurichten. Schritt-für-Schritt-Anleitungen zur Verwendung der BundID im Zusammenhang mit dem Onlinedienst finden Sie hier:

Nach der Untersuchung stellt der Arzt/die Ärztin eine Bescheinigung für den Arbeitgeber und eine für die Personensorgeberechtigten aus. Die ärztliche Bescheinigung muss dem Arbeitgeber vor Beginn des Ausbildungs- oder Beschäftigungsverhältnisses vorgelegt werden. Ohne ärztliche Bescheinigung dürfen Arbeitgeber/innen Jugendliche weder ausbilden, noch beschäftigen.

Ein Jahr nach Beginn des Beschäftigungsverhältnisses erfolgt eine Nachuntersuchung, sofern Jugendliche das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Bei dieser sollen eventuelle Auswirkungen der Beschäftigung auf die Gesundheit und die Entwicklung festgestellt werden.

Im Ausnahmefall kann der UBS auch in einer der unter diesem Text angegebenen vier Regionalinspektionen der Abteilung Arbeitsschutz beantragt werden. Hierfür ist die vorherige Terminabstimmung über den Anmelde-Link notwendig. Zum Termin müssen Sie ein Ausweisdokument (Personalweis oder Reisepass) mitbringen. Übernimmt anstelle des Jugendlichen ein Personensorgeberechtigter die Beantragung vor Ort, muss dieser seinen Ausweis und die Sorgeberechtigung oder Geburtsurkunde in der Behörde vorlegen. Die Antragstellung selbst erfolgt formlos, erfordert aber ein persönliches Erscheinen. Die zuständige Regionalinspektion generiert die individuelle UBS-ID, den Erhebungsbogen und den UBS im Web-Portal und stellt die Unterlagen als Ausdruck zur Verfügung.

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