Erlass über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2
Erlass vom 19. März 2020 – Zusammenfassung aller bisherigen Entscheidungen
Ministerpräsident Bodo Ramelow und Gesundheitsministerin Heike Werner haben sich gestern Nachmittag in einer Telefonkonferenz mit den Landräten und Oberbürgermeistern darauf verständigt, den Einschränkungs-Erlass, der gestern in Kraft getreten ist, nicht nur zu ergänzen sondern zu ersetzen. Im neuen Erlass sind alle bisherigen Entscheidungen zusammen gefasst, die Verabredungen vom Montag der Ministerpräsidenten mit der Bundesregierung berücksichtigt und weitere Anregungen aus den Kreisen und kreisfreien Städten in Thüringen aufgenommen. Damit wird ein Flickenteppich verschiedener Festlegungen in Thüringen verhindert, Land und kommunale Ebene handeln gemeinsam.
Der neue Erlass tritt am 19. März um 24.00 Uhr in Kraft und gilt bis einschließlich 19. April.
Verhalten bei COVID-19-Verdacht
Wichtige Hinweise und Anlaufstellen
Personen mit Covid-19-Symptomen, die sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben, sollen sich bitte in häusliche Quarantäne begeben. Falls sich Symptome von Covid-19 zeigen, sollte umgehend der Hausarzt telefonisch zur weiteren Abklärung kontaktiert werden. Außerhalb der Sprechzeiten erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117. Bitte nicht ins volle Wartezimmer setzen!
Wer mit einer Person Kontakt hatte, bei der COVID-19 durch ein Labor nachgewiesen wurde, soll sich bitte unmittelbar an das zuständige Gesundheitsamt wenden.
Für alle Fragen aus der Bevölkerung gibt es auf der Internetseite des Robert-Koch-Instituts eine Übersicht mit häufig gestellten Fragen. Diese Liste wird laufend aktualisiert.
Wer dort keine Antwort findet, kann sich außerdem an die Hotline des Thüringer Landesamtes für Verbraucherschutz wenden (0361 57-3815099). Viele Landkreise/kreisfreien Städte haben mittlerweile eigene Hotlines eingerichtet. Eine Übersicht über alle wichtigen Telefonnummern und spezielle Corona-Hotlines für Bürgeranfragen finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
Für Menschen, die sich in häuslicher Quarantäne befinden oder in häusliche Quarantäne begeben müssen, hat das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe den Ratgeber „Tipps bei häuslicher Quarantäne“ veröffentlicht. Hier finden Betroffene wichtige Informationen und Empfehlungen.
Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz
0361 573-815099
(Montag bis Freitag von 9:00 – 12:00 Uhr und von 13:30 – 15:00 Uhr)
Bundesministerium für Gesundheit
030 346 465
(Mo-Do: 8-18 Uhr, Fr: 8-12 Uhr)
Unabhängige Patientenberatung
0800 0 11 77 22
(Mo – Fr: 8-22 Uhr, Sa: 8-18 Uhr)
Allgemeine Erstinformation und Kontaktvermittlung
Behördennummer 115 (www.115.de)