Information zur Nutzung öffentlicher Einrichtungen und Gebäude

Information zur Nutzung öffentlicher Einrichtungen und Gebäude

Die private Nutzung öffentlicher Einrichtungen und Gebäude ist bis zum 31.08.2020 weiterhin nicht gestattet. Darauf haben sich die Bürgermeister des Ilm-Kreises geeinigt.
Einzelentscheidungen zur Vereinsnutzung etc. können auf schriftlichen Antrag individuell bewertet werden.
Hier gelten auch weiterhin die bekannten Hygieneregelungen und es ist für die Veranstaltung ggf. eine Genehmigung des Landratsamtes Ilm-Kreis durch den Veranstalter einzuholen.

Lars Petermann
Bürgermeister

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