Im Zuge der Eingliederung der ehemalige Gemeinde Ilmtal in die Stadt Stadtilm mussten die doppelten Straßennamen geändert werden. Denn entsprechend § 5 Absatz 3 Thüringer Kommunalordnung sind in einem Gemeindegebiet gleich lautende Bezeichnungen von Straßen, Wegen, Plätzen und Brücken unzulässig. In der Stadtratssitzung am 20. September 2018 wurden folgende Straßenumbenennungen in Stadtilm und in den Ortsteilen beschlossen.
Alt: Neu:
Oberwillingen „Hauptstraße“ „Zur Wipfra“
Niederwillingen „Schulstraße“ „Alte Schulstraße“
Singen „Bahnhofstraße“ „Singer Bergblick“
Dörnfeld „Lindenstraße“ „An der Linde“
Griesheim „Ilmenauer Straße“ „Bücheloher Straße“
Traßdorf „Arnstädter Straße“ „Gehrener Straße“
Stadtilm „Außerhalb“ „Gelenkwellenstraße“
Stadtilm „Rudolstädter Straße“ (Vor der Kellerbrücke) „Kellergasse“
Stadtilm „Rudolstädter Straße“ „Zum Hund“