Kindergärten in Thüringen öffnen schrittweise ab Juni. Erweiterung der Notbetreuung Mitte Mai

07.05.2020 Erstellt von Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Das Bildungsministerium hat die nächsten Schritte für die Wiedereröffnung der Thüringer Kindergärten festgelegt, um die Beschlüsse des Landeskabinetts vom 6. Mai 2020 umzusetzen.

Bildungsminister Helmut Holter erklärt dazu: „Die Kindergartenschließungen haben den Familien viel abverlangt.  Es war aber eine der vielen Maßnahmen, die zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie nötig waren. Und sie war erfolgreich. Wir haben es geschafft, die Kurve abzuflachen. Nun können wir ähnlich wie bei den Schulen eine konkrete Perspektive für die Öffnung der Kindergärten entwickeln.“

Das Konzept sieht nun folgende Punkte und Schritte vor:

  • Die Kindergärten bleiben aufgrund der geltenden Eindämmungsverordnung weiter bis zum 2.6. geschlossen. Es wird zunächst lediglich Notbetreuung im bisherigen Umfang angeboten.
  • Ab 18.5. erfolgt ein nächster Erweiterungsschritt bei der Notbetreuung: Zusätzlich können ab dann alle Vorschulkinder und ihre Geschwister in die Notbetreuung aufgenommen werden, unabhängig davon, ob ihre Eltern zum definierten Berechtigtenkreis gehören.
  • Ab 2.6. erfolgt dann in den Thüringer Kindergärten ein schrittweiser Einstieg in den eingeschränkten Regelbetrieb unter bestimmten – vom Land festgelegten – vorbeugenden Hygienebedingungen (u.a. Gruppengröße 10, keine Mischung, d.h. Beständigkeit der Gruppen). In welchem Maße der eingeschränkte Regelbetrieb erfolgen kann, wird dann aufgrund der örtlichen Gegebenheiten und in enger Abstimmung mit den örtlichen Behörden für die einzelnen Einrichtungen entschieden. Dieser kann, abhängig von den örtlichen Kapazitäten (Räume und Personal), auch Wechselmodelle umfassen.
  • Wenn ein Kindergarten in den eingeschränkten Regelbetrieb eintritt, endet die bisherige Notbetreuung.
  • Ab 16.6. muss jedem Kind die Teilnahme am eingeschränkten Regelbetrieb ermöglicht werden.
  • Der Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung muss allerdings solange eingeschränkt bleiben, wie entsprechende Eindämmungsverordnungen gelten.
  • In dem Moment, in dem eine Eindämmungsverordnung nicht mehr nötig ist, enden auch die Einschränkungen beim Regelbetrieb der Kindergärten. Wann das sein wird, kann aufgrund der nach wie vor bestehenden Ausnahmesituation derzeit nicht gesagt werden.

Minister Helmut Holter ergänzt: „Damit haben Familien einen klaren Fahrplan. Die Schrittfolge ist aber ebenso nötig wie einige landesweit einheitliche Rahmenparameter. Denn wir haben immer noch, vor allem in einigen Landkreisen, die Gefahr, dass die Pandemie wieder auflebt. Und wir müssen weiter an die Vorbeugung denken, solange die Pandemiegefahr anhält. Zum anderen brauchen die Träger nun Zeit, die Wiedereröffnung der Kindergärten vorzubereiten. Ziel ist, die Kinderbetreuung wieder schrittweise in die kommunale Zuständigkeit zurückzuführen. Das Bildungsministerium wird nun zügig die notwendigen Hygieneregeln für den eingeschränkten Regelbetrieb den Trägern und örtlichen Behörden zur Verfügung stellen. Wir werden die Träger und Kommunen auch mit Rat zu möglichen Umsetzungsszenarien in dieser Ausnahmesituation unterstützen.“

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