Land Thüringen erlässt Corona-Sonderverordnung

Am 31. Oktober 2020 hat das Land Thüringen die Corona-Sonderverordnung erlassen. Sie gilt vom 2. bis 30. November 2020 zusätzlich zur Zweiten Thüringen Verordnung. Durch die Sonderverordnung soll der sprunghafte Anstieg der Corona-Infektionszahlen gebremst werden.

Sonderverordnung gilt zusätzlich zu den bisherigen Verordnungen
Die aktuell gültige Thüringer Eindämmungsverordnung sowie die Thüringer Quarantäneverordnung gelten darüber hinaus weiterhin, ebenso die Infektionsschutzverordnung des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (ThürSARS-CoV-2-KiJuSSp-VO).

Zum Verordnungstext: www.tmasgff.de/covid-19/sonderverordnung
Weitere Informationen: www.tmasgff.de/covid-19

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