Landesregierung beschließt weitere vorsichtige Lockerungen

In Thüringen wird am Montag, den 4. Mai, eine Änderungsverordnung zur Verordnung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in Kraft treten. Damit wird der Beschluss der Thüringer Landesregierung vom 30. April umgesetzt.

Dazu erklärt Gesundheitsministerin Heike Werner: „Die derzeit niedrigen Infektionszahlen sind das Ergebnis der Kontaktbeschränkungen und der Entbehrungen der letzten Wochen. Die Auswirkungen der jetzigen Lockerungen auf die Anzahl der Neuinfektionen werden wir erst in zwei bis drei Wochen sehen. Deswegen kann die Rücknahme der Einschränkungen nur schrittweise erfolgen. Ab Montag können weitere Branchen in Thüringen wieder öffnen, Voraussetzung ist immer die Einhaltung strenger Hygiene- und Schutzkonzepte. Am meisten freue ich mich über die Öffnung der Spielplätze. Gerade Kinder mussten in den letzten Wochen sehr viele Einschränkungen akzeptieren.“

Die wichtigsten Punkte der Änderungsverordnung im Überblick:

Nach wie vor gilt:

  • Abstand halten (mindestens 1,5 Meter)
  • Hygienemaßnahmen einhalten
  • Mitglieder eines Haushalts dürfen sich gemeinsam mit maximal einer haushaltsfremden Person drinnen oder draußen aufhalten

Neue Regelungen:

  • An Gottesdiensten und sonstigen religiösen Zusammenkünften können im Ausnahmefall in geschlossenen Räumen mehr als 30 Personen teilnehmen. Die Vorlage eines Hygiene- und Schutzkonzeptes ist erforderlich.
  • Trauerfeiern sind auch in geschlossenen Räumen gestattet.
  • Klarstellung, dass auch auf Mund-Nasen-Bedeckungen verfassungsfeindliche Kennzeichen verboten sind
  • Öffnung von Spielplätzen
  • Öffnung von Musik- und Jugendkunstschulen für Individualunterricht und Unterricht in Kleinstgruppen bei entsprechenden Hygienekonzepten
  • Ermöglichung von Individualsport auf Freiluftanlagen
  • Streichung der 800m²-Regelung im Einzelhandel
  • Öffnung von Kosmetik- und Nagelstudios bei Einhaltung strenger Hygiene- und Schutzkonzepte
  • Öffnung von Fußpflegeangeboten bei Einhaltung strenger Hygiene- und Schutzkonzepte
  • Öffnung von Fahrschulen für den theoretischen Unterricht und die praktische Ausbildung für Moped- und Motorradführerscheine bei Einhaltung strenger Hygiene- und Schutzkonzepte
  • Öffnung von medizinischen Angeboten wie Physio- und Ergotherapien auch ohne medizinisches Attest/Rezept
  • Klarstellung, dass Seelsorgern Zutrittsrechte zu gewähren sind
  • Schrittweise Öffnung von Bildungseinrichtungen

Für alle Bereiche gilt, dass die Erstellung und Einhaltung von Schutzkonzepten und Hygieneregeln  grundlegend ist. Die Angebote können, müssen aber nicht öffnen. Eine Öffnung kann erst erfolgen, wenn Schutzkonzepte umgesetzt werden können.

Die vollständige Änderungsverordnung wurde auf der Internetseite der Thüringer Staatskanzlei veröffentlicht:https://corona.thueringen.de/behoerden/ausgewaehlte-verordnungen/

Am Montag wird auf der Internetseite des Sozial- und Gesundheitsministeriums eine Lesefassung der geänderten Verordnung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 veröffentlicht.

Quelle Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, vom 04.01.2020

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