Landkreis ordnet die Schließung der Schulen und Kindergärten an
Ilm-Kreis Mit sofortiger Wirkung ordnet der Landkreis Ilm-Kreis die Schließung der Kindergärten und Schulen ab Dienstag, 17. März 2020, an, wie das Land Thüringen es am Sonntagabend schon angekündigt hat. Für bestimmte Personengruppen wird eine Notbetreuung ihrer Kinder angeboten. Die Verfügung und das Formular für Eltern finden sich im weiteren Text.
Mit der Allgemeinverfügung zur Schließung der Schulen und Kindergärten im Landkreis Ilm-Kreis vollzieht das Landratsamt das Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz). Im aktuellen Fall soll damit erreicht werden, dass sich die Ausbreitung des Coronavirus verlangsamt und eine medizinische Versorgung der Bevölkerung gewährleistet bleibt. Die Anordnung finden Sie unter diesem Link. Die Allgemeinverfügung gilt vom 17. März 2020 bis 19. April 2020.
In ihr sind auch die Regelungen beschrieben für eine Notbetreuung in Ausnahmefällen. So können Kinder vom Krippenalter bis zur Jahrgangsstufe 6 in ihren Einrichtungen zu den ordentlichen Öffnungszeiten betreut werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
- alleinerziehende oder beide Elternteile müssen in einem Bereich arbeiten, der der Aufrechterhaltung der kritischen Infrastruktur dient (Gesundheitswesen, medizinische Produltion, Katastrophenschutz, Sicherheit/ Ordnung)
- Die Kinder müssen gesund sein und dürfen keinen Kontakt zu Covid19-Erkrankten gehabt haben
- Die Ausnahmeregelung greift nur, wenn keine andere Betreuung gefunden werden konnte.
Eltern, die auf diese Ausnahmeregelung zurückgreifen müssen, nutzen dafür bitte das Formular im Link. Es ist ausgefüllt mit entsprechenden Nachweisen des Arbeitgebers in der betreuenden Einrichtung vorzulegen.
Allgemeinverfügung Schließung Kindergärten und Schulen
Des Weiteren bleibt der Fahrplan bis auf Weiteres normal bestehen. Der Vordereinstieg beim Busfahrpersonal ist erst einmal ausgesetzt. Das dient der Eindämmung eines Ansteckungsrisikos für die Fahrgäste wie auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der IOV. Beachten Sie hierzu die Mitteilung der IOV.