Landtagswahl 2024 – Information zur Briefwahl
Der Stichtag für die Eintragung der Wahlberechtigten in die Wählerverzeichnisse für die Landtagswahl am 1. September 2024 war der 21. Juli 2024. Briefwahl-Anträge werden voraussichtlich ab 12. August 2024 durch das Wahlbüro bearbeitet.
Bitte nutzen Sie vorrangig die Online-Beantragung eines Wahlscheins. Dies vereinfacht das Verfahren und führt zu einer schnelleren Bearbeitung des Antrags. Mit der übersandten Wahlbenachrichtigung (Wahlbrief) können sie, durch das Einscannen des abgedruckten QR-Codes, schnell und unkompliziert ihre Briefwahlunterlagen beantragen.
Jeder Wahlberechtigte, der in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann sein Wahlrecht durch Briefwahl ausüben, wenn er einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins stellt.
Die Erteilung eines Wahlscheins kann schriftlich oder mündlich bei der Stadtverwaltung beantragt werden. Die Schriftform gilt auch durch Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare elektronische Übermittlung als gewahrt. Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig. Ein hilfebedürftiger Wahlberechtigter kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.
Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist.
Ein Antragsvordruck mit Vollmacht befindet sich auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes. Bitte füllen Sie diesen aus, wenn Sie Briefwahl machen möchten. Der Antrag kann aber auch gestellt werden, wenn Sie die Wahlbenachrichtigung noch nicht bzw. nicht mehr haben. Das Formular dazu finden Sie hier: Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins. Eine formlose Antragstellung ist ebenso möglich.
Der Antragsteller muss seinen Familiennamen, Vornamen, sein Geburtsdatum und seine Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angeben und den Antrag unterschreiben.
Die elektronische Beantragung von Briefwahlunterlagen ist auch möglich. Die Online-Beantragung kann über die Seite https://www.wahlschein.de/IWS/startini.do?mb=16070048 erfolgen.
Bei der Antragstellung ist die Eingabe einer E-Mail-Adresse erforderlich. An diese Adresse wird eine Bestätigung gesendet. Absender ist die Stadtverwaltung Stadtilm, aus technischen Gründen wird als Absender-Mailadresse noreply@wahlschein.de angegeben.
Bitte beachten Sie, dass die Zustellung und Rücksendung der Briefwahlunterlagen per Post einige Zeit in Anspruch nimmt!
Wenn Sie die Briefwahlunterlagen persönlich im Rathaus abholen, können Sie dort auch gleich die Briefwahl vornehmen. Das Wahlbüro ist ab 12. August 2024 zu den Öffnungszeiten der Stadtverwaltung geöffnet. Beachten Sie bitte, dass es hier zu längeren Wartezeiten kommen kann.