Mitteilung zur privaten Nutzung von stadteigenen Gebäuden
Nach Abwägung der aktuellen Situation und der aktuellen Regelungen durch Bund/Land aufgrund der Covid 19 Pandemie, wurde beschlossen, dass die private Nutzung von stadteigenen Gebäuden bis einschließlich 31.12.2020 weiterhin nicht erfolgen kann. Die überwiegende Anzahl der Kommunen im Ilm-Kreis trifft vergleichbare Regelungen.
Wir bitten um ihr Verständnis.
Abteilung Liegenschaften