Onlinebeantragung eines Wahlscheines mit Wahlbriefzustellung

Jeder Wahlberechtigte, der in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann sein Wahlrecht durch Briefwahl ausüben, wenn er einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins stellt.

Die Erteilung eines Wahlscheins kann schriftlich oder mündlich bei der Stadtverwaltung Stadtilm beantragt werden. Die Schriftform gilt auch durch Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare elektronische Übermittlung als gewahrt. Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig. Ein hilfebedürftiger Wahlberechtigter kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.

Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist.

Ein Antragsvordruck mit Vollmacht wird sich auf der Rückseite des Ihnen bis zum 5. Mai 2024 zugestellten Wahlbenachrichtigung befinden. Bitte füllen Sie diesen aus, wenn Sie Briefwahl machen möchten.

Der Antragsteller muss seinen Familiennamen, Vornamen, sein Geburtsdatum und seine Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angeben und den Antrag unterschreiben.

Die elektronische Beantragung von Briefwahlunterlagen ist dann auch möglich. Die Online-Beantragung kann über die Seite https://www.wahlschein.de/IWS/start.do?mb=16070048 bzw. über den abgebildeten QR-Code erfolgen.

Bei der Antragstellung ist die Eingabe einer E-Mail-Adresse erforderlich. An diese Adresse wird eine Bestätigung gesendet. Absender ist die Stadtverwaltung Stadtilm, aus technischen Gründen wird als Absender – Mailadresse noreply@wahlschein.de angegeben.

Die Unterlagen für die Kommunalwahlen werden frühestens ab 3. Mai 2024 versendet. Bitte beachten Sie, dass die Zustellung und Rücksendung der Briefwahlunterlagen per Post einige Zeit in Anspruch nimmt!

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