Schöffenwahl 2023

Am 31.12.2023 enden bundesweit die Amtszeiten der in der Strafrechtspflege tätigen Schöffen. Die Stadt Stadtilm sucht 6 Personen als Schöffen für die Vorschlagsliste des Amtsgerichtes Arnstadt und des Landgerichtes Erfurt. Die Amtszeit der neu gewählten Schöffen beginnt am 01.01.2024 und dauert 5 Jahre.

Die Stadt Stadtilm stellt hierfür einheitliche Vorschlagslisten auf und bittet Interessenten um Abgabe ihrer Bewerbungen bis zum Freitag, dem 28. April 2023

Schöffen sind Laienrichter ohne juristische Vorbildung, die als Beisitzer in den Hauptverhandlungen im Strafprozess beim Amts- und beim Landgericht in voller richterlicher Unabhängigkeit und mit gleichem Stimmrecht wie die Berufsrichter mitwirken.

Verfahren zur Aufnahme in die Vorschlagsliste:

  1. Persönliche Bewerbung als Schöffe erhalten Sie als Download unter:
    https://schoeffenwahl2023.de/wp-content/uploads/Schoeffe_Bewerbungsformular_2023.pdf
  2. Schriftliche Bewerbungen als Schöffe sind zu richten an: Stadtverwaltung Stadtilm, Herrn Frank Hofmann, Straße der Einheit 1, 99326 Stadtilm

Information zur Schöffenwahl 2023 unter > https://schoeffenwahl2023.de/

Das verantwortungsvolle Amt des Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils, aber auch – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung.

Die Stadt Stadtilm hat bei der Aufstellung der Vorschlagslisten sorgfältig zu prüfen, ob die vorgeschlagenen Personen für das Amt eines Schöffen geeignet sind.

Im Folgenden werden Hinderungs- bzw. Ablehnungsgründe aufgeführt, bei deren Vorliegen das Schöffenamt für folgende Personen nicht in Betracht kommt:

– die als ehrenamtliche Richter in der Strafrechtspflege in zwei aufeinander folgenden Amtsperioden tätig gewesen sind, von denen die letzte Amtsperiode zum Zeitpunkt der Aufstellung der Vorschlagslisten noch andauert;
– die in Folge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt sind;
– gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat schwebt, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann;
– Personen, die in Vermögensverfall geraten sind;
– die bei Beginn der Amtsperiode das 25. Lebensjahr noch nicht oder das 70. Lebensjahr bereits vollendet haben würden;
– die zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste nicht in der Stadt Stadtilm wohnen;
– die aus gesundheitlichen Gründen zu dem Amt nicht geeignet sind;
– die gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder der Rechtsstaatlichkeit verstoßen haben;
– die wegen einer Tätigkeit als hauptamtlicher oder inoffizieller Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes ungeeignet sind;
– gerichtliche Vollstreckungsbeamte, Polizeivollzugsbeamte, Bedienstete des Strafvollzugs sowie hauptamtliche Bewährungs- und Gerichtshelfer;
– Kirchenvertreter;
– Beamte, die jederzeit einstweilig in den Warte- oder Ruhestand versetzt werden können;
– Personen, die mangels ausreichender Beherrschung der deutschen Sprache für das Schöffenamt nicht geeignet sind;

Nach Prüfung der eingereichten Vorschläge wird eine Vorschlagsliste erstellt, die vom Stadtrat der Stadt Stadtilm bestätigt werden muss. Anschließend wird diese Liste eine Woche öffentlich ausgelegt. In dieser Zeit hat jeder die Möglichkeit, dagegen Einsprüche zu erheben.

Anschließend wird die Liste dem Amtsgericht Arnstadt zugeleitet. Der dortige Schöffenwahlausschuss wird in nichtöffentlicher Sitzung die eigentliche Wahl der Schöffen vornehmen.

Lars Petermann
Bürgermeister

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