Schulen und Kindergärten ab 17.03.2020 geschlossen

Landratsamt Ilm-Kreis Um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen und so die medizinische Notfallversorgung aufrecht zu erhalten und Risikogruppen zu schützen, musste schon zu restriktiven Maßnahmen gegriffen werden. Schulen und Kindergärten bleiben ab Dienstag, 17. März 2020, bis auf Weiteres geschlossen. Veranstaltungen und Menschenansammlungen mit mehr als 50 Personen sind untersagt. Im Ilm-Kreis gibt es weiterhin (14.3.2020) nur einen bestätigten Fall. Dennoch sind die Maßnahmen auch hier unumgänglich und wichtig zum Schutz der Bevölkerung.

Die durch das neuartige Coronavirus (SARS-CoV-2) verursachten Erkrankungen (Covid-19) breiten sich weiter aus, auch innerhalb von Deutschland. Aktuell steht weder eine Impfung noch eine spezifische Behandlung zur Verfügung. Es müssen Maßnahmen getroffen werden, die die Verbreitung des Erregers/ der Erkrankung in Deutschland verlangsamen.

Auch wenn der Ilm-Kreis mit Stand 14.03.2020 bisher lediglich eine mit dem Erreger infizierte Person zu verzeichnen hat, gilt es auch für den Ilm-Kreis Maßnahmen umzusetzen und Empfehlungen zum Verhalten der Bevölkerung zu geben.

Zentrale Punkte für die Bewältigung der Coronavirus-Situation sind:

  1. Erkennen von Erkrankungsfällen, Quarantäne von Erkrankten und engen Kontaktpersonen
  2. Soziale Kontakte auf das Notwendigste einschränken und soziale Distanz schaffen
  3. Risikogruppen schützen

Erläuterungen zu den Punkten:

zu 1. Für die Diagnostik und Behandlung von Erkrankten und Verdachtsfällen gelten für Ärzte und medizinische Versorgungseinrichtungen im ambulanten und stationären Bereich die Vorgaben, die vom Robert-Koch-Institut veröffentlicht und immer wieder aktualisiert werden. Das Management von Kontaktpersonen obliegt den Gesundheitsämtern.

zu 2. Medizinische Maßnahmen und der Umgang mit Kontaktpersonen greifen erst dann, wenn entsprechende Fälle vorliegen. Es ist jetzt wichtig, die Bevölkerung aufmerksam zu machen und auf einen vorbeugenden und solidarischen Umgang miteinander hinzuwirken.

Das Verbot von Veranstaltungen für einen Teilnehmerkreis ab 50 Personen sowie die strengen Auflagen für Veranstaltungen mit einer Personenzahl von weniger als 50 Personen (Erlass des Landesverwaltungsamtes Thüringen vom 13.03.2020, siehe www.ilm-kreis.de) sind zentral getroffene Maßnahmen, die bereits das Ziel der Kontaktreduzierung verfolgen.

Die in Thüringen ab dem 17.03.2020 greifende Schließung von Schulen und Kindereinrichtungen reiht sich in diese Maßnahmen ein.

Aber auch der eigenverantwortliche Beitrag jeder Bürgerin und jedes Bürgers sind gefragt. Dies betrifft sowohl das persönlichen Umfeld, Ihre beruflichen Funktionen und Ihr ehrenamtliches Engagement.

Dabei ergeben sich in folgenden drei Gruppierungen besondere Verantwortlichkeiten:

–        Arbeitgeber

–        Öffentliche Institutionen

–        Gesamte Gesellschaft

Beispielhaft sind für diese Personenkreise jeweils zu prüfen und zu hinterfragen:

  • Möglichkeiten Homeoffice/ Telearbeit , Videomeetings/ Telefonkonferenzen am Arbeitsplatz; im beruflichen Umfeld Notwendigkeit von Dienstreisen, Weiterbildungen etc. prüfen
  • Reiserückkehrer sind unter Verweis auf die Allgemeinverfügung des Ilm-Kreises vom 13.03.2020 aber auch unter Hinweis auf die Verlautbarungen des Bundesgesundheitsministers Spahn vom 13.03.2020 angehalten zunächst 14 Tage zu Hause zu bleiben. Melden Sie sich als Reiserückkehrer aus Risikogebieten und besonders betroffenen Gebieten Deutschlands unbedingt und unverzüglich beim zuständigen Gesundheitsamt. Gehen Sie als Reiserückkehrer in diesem Zusammenhang bitte auch auf Ihren Arbeitgeber zu, der mit Ihnen die arbeitsrechtlichen Auswirkungen erörtert und das weitere diesbezügliche Vorgehen vereinbart.

Bitte haben Sie sowohl als Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber Verständnis dafür, dass unsere Hotline des Landratsamtes Fragen zu arbeitsrechtlichen Auswirkungen nicht beantworten kann!

  • Öffentliche Einrichtungen und Institutionen müssen prüfen, inwieweit zur Beschränkung sozialer Kontakte und zum Schutz der Risikogruppen nur beschränkte Öffnungszeiten geltend gemacht oder entsprechende Einrichtungen für den Publikumsverkehr geschlossen werden.
  • Überdenken Sie im privaten Bereich Notwendigkeiten von Geburtstags- oder anderen Feiern, verschieben Sie die Feiern ggf. auf einen späteren Zeitpunkt.
  • Wägen Sie die Teilnahme an noch stattfindenden Veranstaltungen ab
  • Vermeiden Sie die Teilnahme an Reisen mit einem hohen Risiko sowie den engen Kontakt mit sehr vielen Menschen (dies umfasst alle Bereiche des privaten und beruflichen Lebens).
  • Reduzieren Sie nahe persönliche Gesprächskontakte auf wenige, jederzeit bekannte und anzugebende Personen.
  • Planen Sie vorausschauend persönliche Konzepte mit der Familie/ Haushaltsmitgliedern/ Freunden, die in den nächsten Wochen und Monaten greifen können (z.B. meiden enger Kontakte im öffentlichen Raum, Verabredung zu persönlichen Kontakten, aber „auf Abstand“, Kontaktreduktion zur Risikogruppe der älteren Menschen und Personen mit chronischen Grunderkrankungen, Plan, wer perspektivisch ggf. in Quarantäne befindliche Personen oder Risikogruppen mit Einkäufen versorgen kann).

zu 3. Besonders betroffen von schweren Erkrankungen durch SARS-CoV-2 sind ältere Menschen und Personen mit chronischen Grundkrankheiten. Dem Schutz dieser Bevölkerungsgruppe muss schon jetzt unser besonderes Augenmerk gelten. Ausbrüche von Covid-19-Erkrankungen z.B. in Einrichtungen der Altenpflege oder in Krankenhäusern können besonders gravierende Folgen haben. Krankenhäuser und Pflegeheime werden Maßnahmen treffen oder haben bereits Besuchsrestriktionen veranlasst, für die Verständnis gegeben sein muss. Bezüglich der Infektionsgefahr und der Folgen für die betreuten Patienten/ Personen sowie die Aufrechterhaltung der medizinischen Versorgung gehört auch das pflegerische und medizinische Personal zu einer besonders wichtigen Gruppe. Treffen Sie im privaten Bereich individuelle Überlegungen, wie die Risikogruppen geschützt werden können (s. Punkt 2.)

Im Rahmen des aktuell sehr dynamischen Geschehens ist es für jeden Einzelnen wichtig, sich eigenverantwortlich und kontinuierlich zu informieren.

V. i. S. d. P. Doreen Huth, Büro Landrätin

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