Thüringer Verordnung vom 16. Juli 2020

Das Kabinett der Thüringer Landesregierung hat am 7. Juli die Thüringer Verordnung zur weiteren Verbesserung der erforderlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 erlassen. Diese tritt am 16. Juli offiziell in Kraft und gilt vorerst bis zum 30. August.

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Ebenfalls am 7. Juli tritt die Vierte Thüringer Verordnung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 (Vierte Thüringer Quarantäneverordnung) in Kraft und gilt bis einschließlich 30. August. Die Vierte Thüringer Verordnung zu Quarantänemaßnahmen ist als Artikel 2 Bestandteil der Thüringer Verordnung vom 16. Juli.

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