Beschluss des Stadtrates der Stadt Stadtilm zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans“Sondergebiet großflächiger Einzelhandel Weimarische Straße“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Stadtrat billigte in seiner Sitzung am 18.05.2021 den ausgearbeiteten Entwurf des Bebauungsplans „Sondergebiet großflächiger Einzelhandel Weimarische Straße“ für das Plangebiet in der Fassung vom 07.05.2021 mit der Begründung gleichen Datums und beschloss, den Entwurf des Bebauungsplans mit der Begründung und dem Umweltbericht nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Der Bebauungsplan mit Begründung und umweltbezogenen Informationen, bestehend aus Umweltbericht, Schallimmissionsprognose sowie Altlastenuntersuchung, liegt im Rathaus Stadtilm, Straße der Einheit 1, 99326 Stadtilm, Zimmer 109 während der allgemeinen Dienstzeit vom 02.08.2021-02.09.2021 aus:
Montag 09:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 16:00 Uhr
Dienstag 09:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 17:00 Uhr
Mittwoch 09:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 16:00 Uhr
Donnerstag 09:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 16:00 Uhr
Freitag 09:00 Uhr – 12:00 Uhr
Während der Auslegungsfrist können Anregungen vorgebracht werden, verspätet abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach §47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden werden parallel gemäß § 4a Abs. 2 BauGB von der öffentlichen Auslegung benachrichtigt.
Petermann
Bürgermeister
Anlage Verträglichkeitsanalyse CIMA Leipzig
Anlage Stellungnahme TÜV Thüringen
Anlage orientierende Altlasten Geotechnik Halberstadt
3727 Begründung zum Bebauungsplan Sondergebiet-2021-06-21
3727 Umweltbericht zur Änderung des Bebauungsplanes-2121-06-21