Bundestagswahl 2025 – Information zur Briefwahl
Aufgrund der verkürzten Fristen und den damit verbundenen Problemen mit den Postlaufzeiten empfehlen wir Ihnen, die Briefwahl über das Onlineportal (ws.stadtilm.de) oder direkt im Rathaus zu beantragen.
Im Rathaus können Sie zu den üblichen Sprechzeiten auch gleich die Briefwahl ausüben. Beachten Sie hierzu unsere Sonderöffnungszeiten am 11.,13.,18. und 20. Februar 2025 jeweils von 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr.
Die Unterlagen können voraussichtlich nicht vor dem 10.02.2025 versendet werden, da erst dann die Stimmzettel durch den Kreiswahlleiter zur Verfügung gestellt werden. Bitte beachten Sie, dass die Zustellung und Rücksendung der Briefwahlunterlagen per Post einige Zeit in Anspruch nimmt!
Ihre Stimme kann nur dann berücksichtigt werden, wenn Ihre Briefwahlunterlagen bis spätestens 23.02.2025, 18:00 Uhr, bei der Stadtverwaltung eingegangen sind. Der Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem unterschriebenen Wahlschein kann auch direkt in den Briefkasten am Rathaus eingeworfen werden.
Jeder Wahlberechtigte, der in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann sein Wahlrecht durch Briefwahl ausüben, wenn er einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins stellt.
Die Erteilung eines Wahlscheines kann schriftlich oder mündlich beim Wahlleiter der Stadt Stadtilm beantragt werden. Die Schriftform gilt auch durch Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare elektronische Übermittlung als gewahrt. Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig. Ein Wahlberechtigter mit Behinderungen kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.
Der Antragsteller muss den Familiennamen, die Vornamen, das Geburtsdatum und seine Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angeben.
Ein Antragsvordruck befindet sich auf der Rückseite des Ihnen bis zum 2. Februar 2025 zugestellten Wahlbenachrichtigungskarte. Bitte füllen Sie diesen vollständig aus, wenn Sie Briefwahl machen möchten. Der Antrag kann aber auch gestellt werden, wenn Sie die Wahlbenachrichtigung nicht mehr haben.
Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist.
Die Unterlagen können voraussichtlich nicht vor dem 10.02.2025 versendet werden, da erst dann die Stimmzettel zur Verfügung stehen. Bitte beachten Sie, dass die Zustellung und Rücksendung der Briefwahlunterlagen per Post einige Zeit in Anspruch nimmt!
Bei der Antragstellung ist die Eingabe einer E-Mail-Adresse möglich. An diese Adresse wird eine Bestätigung gesendet. Absender ist die Stadtverwaltung Stadtilm, aus technischen Gründen wird als Absender-Mailadresse noreply@wahlschein.de angegeben.
Weitere Informationen zur Bundestagswahl: Stadtilmer Anzeiger 01/2025