Genehmigungsbescheid zum Satzungsbeschluss und Bekanntmachung des Bebauungsplanes 2. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Lohmühlenweg“ in der Fassung vom 01.07.2024

Genehmigungsbescheid zum Satzungsbeschluss und Bekanntmachung des Bebauungsplanes 2. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Lohmühlenweg“ in der Fassung vom 01.07.2024

Für die vom Stadtrat der Stadt Stadtilm in seiner Sitzung am 29.08.2024 mit Beschluss-Nr. SR/2024/02/0018 als Satzung beschlossene 2. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Lohmühlenweg“, liegt der Genehmigungsbescheid der Kommunalaufsicht des Landratsamtes Ilm-Kreis vom 29.04.2025 vor.
Darin wird ausgeführt, dass nach Prüfung des benannten Bebauungsplanes durch diese Behörde keine Gründe festgestellt werden konnten, die zur Beanstandung der Satzung als solche führen würden.
Die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Lohmühlenweg“ wird hiermit bekannt gemacht und tritt mit dieser öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Jedermann kann den Bebauungsplan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB ab diesem Tag in der Stadtverwaltung Stadtilm, Straße der Einheit 1, Bauamt, Zimmer 109, während der Dienstzeiten (Mo-Do 9.00-12.00, 13.00-16.00 Uhr, Fr 9.00-12.00 Uhr) einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird auf die Voraussetzung für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften sowie auf die Rechtsfolgen (§215 Abs. 1 i.V.m. §214 BauGB) hingewiesen.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 und 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und auf das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird gemäß §44 Abs. 5 BauGB hingewiesen.

Lars Petermann
Bürgermeister

Den Bebauungsplan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB finden Sie hier:
2. Änderung Bebauungsplan Gewerbegebiet Lohmühlenweg
2. Änderung Bebauungsplan Gewerbegebiet Lohmühlenweg – Begründung und zusammenfassende Erklärung