Genehmigungsbescheid zum Satzungsbeschluss und Bekanntmachung des Bebauungsplanes „Am Weinberg“ in der Fassung vom 25.06.2020

Genehmigungsbescheid zum Satzungsbeschluss und Bekanntmachung des Bebauungsplanes „Am Weinberg“ in der Fassung vom 25.06.2020

Für den vom Stadtrat in seiner Sitzung am 25.06.2020 mit Beschluss-Nr. 06/2019-2024 als Satzung beschlossenen Bebauungsplan „Am Weinberg“, liegt der Genehmigungsbescheid der Kommunalaufsicht des Landratsamtes Ilm-Kreis vom 04.09.2020 vor.
Darin wird aufgeführt, dass nach Prüfung des benannten Bebauungsplanes durch diese Behörde keine Gründe festgestellt werden konnten, die zur Beanstandung der Satzung als solche führen würden.
Der Bebauungsplan „Am Weinberg“ wird hiermit bekannt gemacht und tritt mit dieser öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB in Kraft.
Jedermann kann den Bebauungsplan mit Begründung ab diesem Tag in der Stadtverwaltung Stadtilm, Straße der Einheit 1, Bauamt, Zimmer 109, während der Dienstzeiten (Mo-Do 9:00-12:00, 13:00-16:00 Uhr, Fr 9:00-12:00 Uhr) einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.
Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird auf die Voraussetzung für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften sowie auf die Rechtsfolgen (§ 215 Abs. 1 i.V.m. § 214 BauGB) hingewiesen. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 und 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und auf das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird gemäß § 44 Abs. 5 BauGB hingewiesen.

Lars Petermann
Bürgermeister