Hinweis zur Verkehrssicherungspflicht in der Wintersaison – Straßenreinigungssatzung beachten

Mit Beginn der kalten Jahreszeit erinnert die Stadt Stadtilm alle Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer an ihre Verkehrssicherungspflichten im Rahmen des Winterdienstes. Grundlage hierfür bildet die städtische Straßenreinigungssatzung, in der geregelt ist, welche Flächen von Anliegerinnen und Anliegern zu reinigen sowie bei Schnee und Glätte zu sichern sind.

Insbesondere Gehwege und Zugänge zu Grundstücken sind in den festgelegten Zeiten von Schnee zu befreien und bei Bedarf zu streuen. Ziel ist es, die Sicherheit aller Fußgängerinnen und Fußgänger zu gewährleisten und Unfälle durch Rutschgefahr zu vermeiden.
Die Stadt Stadtilm fordert daher alle Anwohnenden auf, ihrer Räum- und Streupflicht zuverlässig nachzukommen. Bei anhaltendem Schneefall sind die Maßnahmen gegebenenfalls zu wiederholen.
Weitere Informationen und die vollständige Straßenreinigungssatzung finden Sie auf der Internetseite der Stadt Stadtilm.
Bauamt und Ordnungsamt