Richtlinien zur Vergabe von Fördermitteln im kommunalen Förderprogramm der Stadt Stadtilm

Richtlinien zur Vergabe von Fördermitteln  im kommunalen Förderprogramm  der Stadt Stadtilm

Eigentümer von Gebäuden im Sanierungsgebiet können bis zu 7.500,00 Euro Fördersumme erhalten. Mit dem Förderprogramm sollen „gestalterische Mehraufwendungen“ an privaten Gebäuden im Sanierungsgebiet gefördert werden, wie sie in unserer Gestaltungssatzung vorgeschrieben sind. Das können zum Beispiel spezielle Formen und Materialien für Fenster oder Dächer sein, die teurer sind als üblicherweise, aber auch Zierelemente, prägnante Hauseingänge und vieles mehr. Mit der Förderung soll ein Anreiz geschaffen werden, Häuser im Sanierungsgebiet gestalterisch fachgerecht aufzuwerten. Auch Hoftore, Hauszeichen und Fassadenbegrünungen können an Gebäuden mit ortsbildprägendem Charakter gefördert werden.

Die finanzielle Unterstützung kann bis zu 30 Prozent der Gesamtkosten je Gebäude sein, höchstens jedoch 7.500,00 Euro. Zur Aufnahme in das Fassadenprogramm muss der Hausbesitzer eine formlosen Antrag mit kurzer Darstellung der Maßnahme einreichen und einige Dinge beachten. Für Auskünfte stehen die Mitarbeiter des Bauamtes zur Verfügung.
Finanziert wird das Kommunale Förderprogramm über die Städtebauförderung.

 

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