Öffentliche Bekanntmachung zum Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz – WPG)
Öffentliche Bekanntmachung zum Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze
Die Stadt Stadtilm beteiligt die Öffentlichkeit an der erarbeiteten Kommunalen Wärmeplanung, welche das Ziel hat den Weg für eine zukunftsfähige, klimafreundliche und bezahlbare Wärmeversorgung im Gemeindegebiet aufzuzeigen. Der Entwurf des Wärmeplans liegt öffentlich aus und kann sowohl auf der Homepage, als auch im Bauamt der Stadt Stadtilm vom 14.09 bis 14.10.2026, in den Zimmern 108/ 109 des Rathauses/ Stadtverwaltung, Straße der Einheit 1, 99326 Stadtilm eingesehen werden. Die Offenlage erfolgt während der Öffnungszeiten der Verwaltung: Mo, Mi, Do 9.00-12.00, 13.00-16.00 Uhr, Di 9.00-12.00, 13.00-17.00 Uhr, sowie Fr 9.00-12.00 Uhr. Anregungen können während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Der Wärmeplan wird dem Stadtrat vorgelegt
Hier geht es zur aktuelle Berichtsversion: Kommunale Wärmeplanung


