Öffentlichkeitsbeteiligung 2. Änderung B-Plan Gewerbegebiet Lohmühlenweg

Der Stadtrat billigte in seiner Sitzung am 23.09.2021 den ausgearbeiteten Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Lohmühlenweg“ für das Plangebiet in der Fassung vom August 2021 mit der Begründung gleichen Datums und beschloss, den Entwurf des Bebauungsplans mit der Begründung
nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Änderung des Bebauungsplanes erfolgt im Vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB, von einer Umweltprüfung wird abgesehen.
Der Bebauungsplan mit Begründung liegt im Rathaus Stadtilm, Straße der Einheit 1, 99326 Stadtilm, Zimmer 109 während der allgemeinen Dienstzeit vom 03.01.2022 – 04.02.2022 aus:

Montag 09:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 16:00 Uhr
Dienstag 09:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 17:00 Uhr
Mittwoch 09:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 16:00 Uhr
Donnerstag 09:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 16:00 Uhr
Freitag 09:00 Uhr – 12:00 Uhr
Gleichzeitig sind die genannten Unterlagen im Internet unter www.stadtilm.de einzusehen.
Während der Auslegungsfrist können Anregungen vorgebracht werden, verspätet abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach §47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden werden parallel gemäß § 4a Abs. 2 BauGB von der öffentlichen Auslegung benachrichtigt.

Petermann
Bürgermeister

Anlagen:
– B-Plan (B-Plan)
– Begründung (Begründung)