Weitere Hygiene- und Arbeitsschutzmaßnahmen
Für den Handel, Hotels und Gaststätten, stationäre Alten- und Pflegeeinrichtungen, Friseursalons, Kosmetikstudios, Fußpflege sowie Physiotherapie und andere therapeutische Praxen gibt es konkretisierende Branchenregelungen zu den anzuwendenden Hygiene- und Arbeitsschutzmaßnahmen:
- Branchenregelung für den Einzelhandel
- Regelung für stationäre Pflegeeinrichtungensowie besondere Wohnformen für Menschen mit Behinderung
- Branchenregelung für das Friseurhandwerk
- Branchenregelung für das Kosmetikhandwerk und die Fußpflege
- Branchenregelung für das Hotel- und Gaststättengewerbe
- Branchenregelung für Physiotherapien und andere therapeutische Praxen
Das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) hat zur Sicherstellung des Arbeits-und Gesundheitsschutzes für Beschäftigte zudem Allgemeine und tätigkeitsspezifische Verhaltensregeln und Schutzmaßnahmen in Verbindung mit COVID-19 veröffentlicht. Diese und weitere hilfreiche Merkblätter zum Thema Arbeitsschutz im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie finden Sie auf der Webseite des TLV.
Quelle Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, Zugriff vom 11.05.2020