Aktueller Bund-Länder-Beschluss

Die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Länder haben sich auf eine Verlängerung der bisherigen Corona-Maßnahmen bis zum 14. Februar verständigt. Da eine nachgewiesenen Mutation des Virus die Bemühungen zur Eindämmung der Pandemie bedroht, wollen Bund und Länder dieser Gefahr jetzt vorbeugen.

Lesen Sie hier den Bund-Länder-Beschluss vom 19. Januar 2021 PDF, 117 KB, nicht barrierefrei im Wortlaut.

Die bisherigen Maßnahmen von Bund und Ländern gelten zunächst befristet bis zum 14. Februar 2021 fort. Eine Arbeitsgruppe von Bund und Ländern soll bis dahin ein Konzept für eine sichere und gerechte Öffnungsstrategie erarbeiten.

Private Zusammenkünfte sind weiterhin nur im eigenen Haushalt und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet. Die Zahl der Kontakt-Haushalte sollte zudem „möglichst konstant und möglichst klein gehalten“ werden. Generell sind Kontakte unverändert auf das absolut notwendige Minimum zu beschränken.

Zusätzlich wurde vereinbart, dass künftig in öffentlichen Verkehrsmitteln und in Geschäften eine Pflicht zum Tragen medizinischer Masken gilt. Das sind OP-Masken sowie Masken der Standards KN95 oder FFP2. Generell empfehlen Bund und Länder das Tragen medizinischer Masken auch bei engeren oder längeren Kontakten zu anderen Personen, insbesondere in geschlossenen Räumen.

Aktueller Bund-Länder-Beschluss

  • Medizinische Masken: In Bus und Bahn sowie in Geschäften gilt die Pflicht zum Tragen medizinischer Masken (zum Beispiel OP- oder FFP2-Masken).
  • Homeoffice: Arbeitgeber müssen künftig überall, wo es möglich ist, Arbeiten im Homeoffice ermöglichen.
  • Kontaktbeschränkungen: Private Zusammenkünfte sind weiterhin im eigenen Haushalt und mit maximal einer weiteren Person gestattet. Die Zahl der Kontakt-Haushalte sollte konstant und klein sein.

Lesen Sie hier den Bund-Länder-Beschluss vom 19. Januar 2021 PDF, 117 KB, nicht barrierefrei im Wortlaut.

Aktuelle Rechtsgrundlage in Thüringen

Das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie bietet einen Überblick zur Rechtsgrundlage:
Zur Webseite des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie

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