Information zu den Impfungen gegen SARS-CoV-2

Information des Landratsamtes des Ilm-Kreises vom 11.01.2021

Das Landratsamt erreichen viele Fragen zu den kommenden Impfungen gegen das Coronavirus. Zuständig ist die Kassenärztliche Vereinigung, die zusammen mit dem Gesundheitsministerium die Impfstrategie des Bundes umsetzt.

Auf welcher Grundlage erfolgen die Impfungen?
Pro Woche erhält das Land Thüringen für 9750 Personen Impfstoff. Die Impfstrategie gibt der Bund mit seiner Coronavirus-Impfverordnung vor (https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/C/Coronavirus/Verordnungen/CoronaImpfV_-_De_Buette.pdf). Sie gilt seit dem 22. Dezember 2020.

Wer wird zuerst geimpft?
Das Land und die Kassenärztliche Vereinigung setzen beim Impfen auf Impfstellen, die nach Terminvergabe Impfungen geben, und auf mobile Impf-Teams, die Pflegeeinrichtungen gezielt aufsuchen. Geimpft werden muss zwei Mal. Die Gruppen der zu impfenden Menschen ist eingeteilt in höchste, hohe und erhöhte Prioritäten. Schutzimpfungen sollen zuerst Menschen mit höchster Priorität erhalten

  • Über 80-Jährige,
  • Personen, die in stationären Einrichtungen für ältere oder pflegebedürftige Menschen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder tätig sind,
  • Pflegekräfte in ambulanten Pflegediensten,
  • Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen mit hohem Expositionsrisiko wie Intensivstationen, Notaufnahmen, Rettungsdienste, als Leistungserbringer der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung, SARS-CoV-2-Impfzentren und in Bereichen mit infektionsrelevanten Tätigkeiten,
  • Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen, die Menschen mit einem hohen Risiko behandeln, betreuen oder pflegen. (v.a. Hämato-Onkologie und Transplantationsmedizin.)

Hohe Priorität, also in der Reihenfolge darunter angeordnet, haben unter anderem pflegende Angehörige.

Wie soll geimpft werden?
In Thüringen sollen ab Mitte Januar bis Anfang Februar 2021 je nach Verfügbarkeit des Impfstoffes die landesweit 29 eingerichteten Impfstellen ihre Arbeit aufnehmen. Sie sind besetzt mit niedergelassenen Ärzt*innen. Geimpft wird dort nur nach Terminvergabe. Unabhängig von den Impfstellen sind derzeit mobile Impf-Teams im Land unterwegs und suchen geheingeschränkte Menschen mit höchster Priorität in (Senioren)-Pflegeeinrichtungen auf.

Wie erreicht der Impfstoff diese Menschen?
Derzeit liegt der Schwerpunkt der Kassenärztlichen Vereinigung bei den Impfungen auf den mobilen Teams. Sie suchen zum Beispiel Pflegeeinrichtungen auf, um dort die betroffenen Menschen zu impfen. Die Termine der mobilen Einheiten koordiniert das Gesundheitsministerium zusammen mit der KV. Sie agieren unabhängig von den Impfstellen. Die Impfstellen werden von niedergelassenen Ärzt*innen besetzt.

Gibt es auch im Ilm-Kreis Impfstellen?
Laut Kassenärztlicher Vereinigung sind im Ilm-Kreis zwei Impfstellen vorgesehen. In Ilmenau befindet sie sich in der alten Schwimmhalle, in Arnstadt wird eine in der Rankestraße 2 eingerichtet. Dort sollen nach Terminvergabe Impfungen verabreicht werden. Zudem sollen auch im Ilm-Kreis mobile Impf-Teams unterwegs sein, die Pflegeeinrichtungen aufsuchen sollen.

Wie werden die Impfungen in den Einrichtungen koordiniert?
Auf der Internetseite www.impfen-thueringen.de der Kassenärztlichen Vereinigung und des Gesundheitsministeriums finden Pflegeeinrichtungen und andere medizinische Einrichtungen Check-in-Formulare, mit denen sie ihren Impfbedarf melden können. Die mobilen Teams koordinieren dann die Termine. Im Ilm-Kreis haben ein Großteil der Pflegeeinrichtungen und die Ilm-Kreis-Kliniken ihren Bedarf schon erfasst und die notwendigen Formulare ausgefüllt.

Wie bekomme ich einen Termin in der Impfstelle?
Steht fest, wie viele Impfdosen inklusive Folgeimpfung tatsächlich vorhanden sind im Freistaat, können auch Termine gemäß der Prioritäten laut Impfverordnung vergeben werden. Gestartet wurde bereits mit der Terminvergabe über das Internetportal. Nach Aussage der KV wurden für die bisherigen Impfstoff-Lieferungen alle Termine schon vergeben. Mit Lieferung neuer Impfdosen seien neue Termine möglich.

Die Thüringer Impfstellen werden voraussichtlich ab Mitte Januar/Anfang Februar ihre Arbeit aufnehmen. Dieses Angebot richtet sich zunächst ausschließlich an Thüringerinnen und Thüringer, die laut der Impf-Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums in die Personengruppe zählen, deren Impfung höchste Priorität hat. Danach folgen in den nächsten Wochen schrittweise die Gruppen mit hoher Priorität und mit erhöhter Priorität.

Die Terminvergabe wird über eine Internetseite sowie telefonisch möglich sein:

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