Information zur Notbetreuung in den Kindertageseinrichtungen der Stadt Stadtilm

Wir möchte Sie über die vorläufige Rechtslage und den Beschluss des Thüringer Kabinetts vom 5. Januar 2021 zur Fortführung der bundesweit geltenden Maßnahmen zur Eindämmung der COVID19-Pandemie im Freistaat Thüringen informieren (Quelle: Homepage des Freistaates Thüringen (https://corona.thueringen.de/), Stand: 05.01.2021).

Notbetreuung (Stand 07.01.2021):
Das Kabinett hat die Regelungen zur Notbetreuung präzisiert, die das Bildungsministerium nun umsetzt:

  • Notbetreuung in Kindergärten und Schulen wird für Kinder bis einschließlich der Klassenstufe 6 angeboten, deren Personensorgeberechtigte
    • aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Gründe, die eine Erledigung dieser Tätigkeit im Home-Office unmöglich machen, an einer Betreuung des Kindes gehindert sind
      und
    • zum zwingend für den Betrieb benötigten Personal in der Pandemieabwehr bzw. -bewältigung oder in Bereichen von erheblichen öffentlichen Interesse (insbesondere Gesundheitsversorgung und Pflege, Bildung und Erziehung, Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung bzw. der öffentlichen Verwaltung, Sicherstellung der öffentlichen Infrastruktur und Versorgungssicherheit, Informationstechnik und Telekommunikation, Medien, Transport und Verkehr, Banken und Finanzwesen, Ernährung und Waren des täglichen Bedarfs) gehören.
    • Zum Nachweis genügt eine Bescheinigung des Arbeitgebers für ein Elternteil. Darüber hinaus muss gegenüber der Einrichtung glaubhaft dargelegt werden, dass andere Personensorgeberechtigte die Betreuung nicht absichern können.
  • Die Notbetreuung steht darüber hinaus offen, wenn diese zur Vermeidung einer Kindeswohlgefährdung erforderlich ist oder die Personensorgeberechtigten glaubhaft darlegen, dass ihnen bei einer betreuungsbedingten Einschränkung der Erwerbstätigkeit die Kündigung oder unzumutbarer Verdienstausfall droht.

Ihre Anträge geben Sie bitte in der betreffenden Einrichtung ab!

Unter diesem Link finden Sie das Formblatt:
https://bildung.thueringen.de/fileadmin/2021/2021_Antrag_Notbetreuung.pdf

Unter diesem Link finden Sie den vollständigen Text des Beschlusses:
http://www.landesregierung-thueringen.de/medien/medieninformationen-zu-covid-19/detailseite/01-2021