Anliegen

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Hunde, Anmeldung

„Der Halter eines Hundes ist verpflichtet, den Hund […] mit einem elektronisch lesbaren Transponder (Mikrochip) kennzeichnen zu lassen [sowie] eine Haftpflichtversicherung […] abzuschließen.“ – § 2 Abs. 4, 5 Thüringer