Anliegen
Anliegen
Hunde, Anmeldung
„Der Halter eines Hundes ist verpflichtet, den Hund […] mit einem elektronisch lesbaren Transponder (Mikrochip) kennzeichnen zu lassen [sowie] eine Haftpflichtversicherung […] abzuschließen.“ – § 2 Abs. 4, 5 Thüringer