Thüringer Verordnung zur nochmaligen Verschärfung außerordentlicher Sondermaßnahmen
Thüringer Verordnung zur nochmaligen Verschärfung außerordentlicher Sondermaßnahmen
Gültig ab 26. Januar 2021
Die neue Corona-Sonderverordnung tritt am Dienstag, den 26. Januar 2021, in Kraft. Mit dieser Verordnung wird der Bund-Länder-Beschluss vom 19. Januar 2021 umgesetzt. Die Maßnahmen gelten bis 14. Feburar 2021.
Was gilt jetzt in Thüringen?
Die wichtigsten Maßnahmen im Überblick ...
Die Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie und der Minister für Bildung, Jugend und Sport haben heute die Thüringer Verordnung zur teilweisen weiteren Verschärfung außerordentlicher Sondermaßnahmen zur Eindämmung einer sprunghaften Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 und gefährlicher Mutationen und zur Änderung der Zweiten Thüringer SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Grundverordnung sowie der Fünften Thüringer Quarantäneverordnung erlassen und den Chef der Staatskanzlei gebeten, deren Verkündung wegen der Eilbedürftigkeit aufgrund der besonderen Umstände gemäß § 9 des Thüringer Verkündungsgesetzes auf diesem Wege der Veröffentlichung vorzunehmen und die Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt baldmöglichst zu veranlassen. Mit der Veröffentlichung im Internet und in den Medien wird das Inkrafttreten der Verordnung am 26. Januar 2021 gewährleistet.