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Bauen & Wohnen
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf des Bebauungsplanes „Östlicher Lohmühlenweg“
Der Stadtrat der Stadt Stadtilm hat in seiner Sitzung am 24. September 2026 den Vorentwurf des Bebauungsplanes „Östlicher Lohmühlenweg“ in der Fassung vom 24. August 2026 bestehend aus der Planzeichnung,


