Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf des Bebauungsplanes „Östlicher Lohmühlenweg“

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf des Bebauungsplanes „Östlicher Lohmühlenweg“

Der Stadtrat der Stadt Stadtilm hat in seiner Sitzung am 24. September 2026 den Vorentwurf des Bebauungsplanes „Östlicher Lohmühlenweg“ in der Fassung vom 24. August 2026 bestehend aus der Planzeichnung, dem Textteil und der Begründung mit Umweltbericht gebilligt.
Gleichzeitig wurde beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Der Vorentwurf des benannten Bebauungsplanes mit Anlagen liegt vom 12.10.-12.11.2026, im Zimmer 109 des Rathauses/ Stadtverwaltung, Straße der Einheit 1, 99326 Stadtilm öffentlich aus. (B-Pl-Entwurf_Östl.Lohmühlenweg Stadtilm_24.08.26_M1000-1)
Die Offenlage erfolgt während der Öffnungszeiten der Verwaltung: Mo, Mi, Do 9.00-12.00 Uhr, 13.00-16.00 Uhr, Di 9.00-12.00, 13.00-17.00 Uhr, sowie Fr 9.00-12.00 Uhr. Anregungen können während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Weitere Dokumente:B-Plan_Umweltbericht_24.08.26, B-Plan_Begründung_Teil1_24.08.26, B-Plan_Begründung_Teil2_24.08.26

Categories: Aktuelles, Bauen & Wohnen