Coronavirus
Kindergarten wegen Corona-Fällen geschlossen
Der Kindergarten “Dörnfelder Bergstrolche” ist, aufgrund mehrer Corona-Fälle beim Kindergarten-Personal und Kindern, vom 14. Dezember bis Weihnachten 2020 geschlossen. Die Kontaktpersonen werden durch das Gesundheitsamt ermittelt und alle Eltern informiert.
Region tut gut
Unzählige Betriebe des Gastgewerbes sind aufgrund der erneuten Einschränkungen an die Grenzen ihrer wirtschaftlichen Liquidität gelangt. Das kleine Wort „Regional“ erlangt in diesen Zeiten eine hohe Bedeutung, wenn man es
Land Thüringen erlässt Corona-Sonderverordnung
Am 31. Oktober 2020 hat das Land Thüringen die Corona-Sonderverordnung erlassen. Sie gilt vom 2. bis 30. November 2020 zusätzlich zur Zweiten Thüringen Verordnung. Durch die Sonderverordnung soll der sprunghafte
Zweite Verordnung über grundlegende Infektionsschutzregeln zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2
Die aktuelle Fassung der Zweiten Verordnung über grundlegende Infektionsschutzregeln zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 findet sich auf der Seite des Landes Thüringer unter folgendem Link: https://www.www.tmasgff.de/covid-19/verordnung
Thüringer Verordnung über die Infektionsschutzregeln zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 vom 30.08.2020
Die aktuelle Verordnung finden Sie unter folgendem Link: Zum neuen Verordnungstext
Corona-Warn-App
Die Corona-Warn-App hilft uns festzustellen, ob wir in Kontakt mit einer infizierten Person geraten sind und daraus ein Ansteckungsrisiko entstehen kann. So können wir Infektionsketten schneller unterbrechen. Die App ist
Thüringer Verordnung vom 16. Juli 2020
Das Kabinett der Thüringer Landesregierung hat am 7. Juli die Thüringer Verordnung zur weiteren Verbesserung der erforderlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 erlassen. Diese tritt am 16. Juli
Zweite Verordnung zur Änderung der Thüringer SARS-CoV-2-Maßnahmenfortentwicklungsverordnung
Das Kabinett hat am 09. Juni 2020 die Thüringer Verordnung zur Neuordnung der erforderlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 sowie zur Verbesserung der infektionsschutzrechtlichen Handlungsmöglichkeiten erlassen und
Öffentliche Vergnügung in Zeiten der Corona-Pandemie
Grundsätzlich gelten laut der aktuell gültigen Verordnung des Landes Thüringen öffentliche Veranstaltungen als verboten. Um die Infektionsrate weiterhin zu reduzieren sind öffentliche Veranstaltungen wie beispielsweise Volks-, Dorf-, Stadt-, Schützen-, Weinfeste,
Spende von über 1.000 Mund-Nasen-Bedeckungen
Bedingt durch die Corona-Pandemie sind Mund-Nasen-Masken aktuell nur sehr schwer zu bekommen. Hinzu kommen noch die teilweise abenteuerlichen Preise für die auf dem Markt verfügbaren Masken. Dank einer großzügigen Spende